Behörde
Abschnitte 40-12-240 bis 40-12-302 und 32-6-51 bis 32-6-680, Code of Alabama 1975.
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Abschnitte 40-12-240 bis 40-12-302 und 32-6-51 bis 32-6-680, Code of Alabama 1975.
Betrieb und Benutzung von Kraftfahrzeugen auf den öffentlichen Straßen von Alabama.
Personenkraftwagen und Kleinlastwagen 23 bis 105 $
Motorräder $15
Busse (je nach Sitzplatz) $47,50 bis $210
Taxis (je nach Gewicht) $21 bis $40
Leichenwagen und Krankenwagen (basierend auf der Einwohnerzahl der Stadt) $15 bis $55
Lastkraftwagen und Sattelzugmaschinen (auf der Grundlage des Bruttogewichts) $23 bis $890
Wohnmobile (auf Basis des Bruttogewichts) $23 bis $890
Gewerbliche Anhänger $20
Reise- und Wohnanhänger $12
Vermietung von Versorgungsanhängern $15
Dauerhafte Anhänger $60
Batteriebetriebene Elektrofahrzeuge $203 (gültig ab 1. Juli 2023)
Plug-in-Hybrid-Elektrofahrzeuge $103 (ab 1. Juli 2023)
Elektrofahrzeuge mit niedriger Geschwindigkeit $50
10 Dollar der Gebühr für Personenkraftwagen und Pickup-Trucks und 8 Dollar der Gebühr für Motorräder werden an den allgemeinen Fonds des Staates zur Verwendung durch die Alabama Law Enforcement Agency für die Durchsetzung von Verkehrs- und Kraftfahrzeuggesetzen verteilt.
Der verbleibende Restbetrag wird wie folgt aufgeteilt:
Grundbetrag:
Zusätzlicher Betrag: (Für Lastwagen)
Die ersten 150 Dollar, die von der jährlichen Lizenzsteuer und Zulassungsgebühr für jedes batteriebetriebene Elektrofahrzeug eingenommen werden, und die ersten 75 Dollar, die von der jährlichen Lizenzsteuer und Zulassungsgebühr für jedes Plug-in-Hybrid-Elektrofahrzeug eingenommen werden, werden wie folgt verteilt:
Der Restbetrag wird in den Rebuild Alabama Fund eingezahlt.