MEMORANDUM
AN: Nachlassrichter, Zulassungsbeauftragte, andere Beamte, die Nummernschilder ausstellen
VORLAGE: Gesetz 2019-2 Jährliche Zulassungsgebühr für Plug-In-Hybrid- und Batterie-Elektrofahrzeuge
Während der Sondersitzung der Legislative im Jahr 2019 wurden mit dem Gesetz 2019-2 neue jährliche Zulassungssteuern und Zulassungsgebühren für batteriebetriebene Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge eingeführt, zusätzlich zu den jährlichen Zulassungssteuern und Zulassungsgebühren, die gemäß § 40-12-242(a), Ala. Code 1975. Ab dem Berichtszeitraum, der am 1. Januar 2020 beginnt, sollten die zusätzlichen jährlichen Steuern und Gebühren für batteriebetriebene Elektro- und Plug-in-Hybrid-Elektrofahrzeuge, die gemäß Gesetz 2019-2 erhoben werden, von Ihrer Behörde aufrechterhalten werden. Wir werden weitere Anleitungen und eine überarbeitete Erklärung FRMS 5-A für die Meldung dieser neuen Posten übermitteln, sobald die rechtlichen Fragen bezüglich der Verteilung dieser Beträge geklärt sind.
Wenn Sie Fragen haben oder zusätzliche Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Alicia Hatch unter 334-242-7070.
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