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Jackson County Lokale Severance Taxes

  • Jackson County Lokale Severance Taxes

Jackson County Gesetz Nr. 79-349

In Bezug auf Jackson County; um vorzusehen, dass die County-Kommission eine Abfindungssteuer auf Kohle zu einem von der County-Kommission festgelegten Satz erheben und einziehen kann; um vorzusehen, dass eine solche Steuer zusätzlich zu einer staatlichen Abfindungssteuer erhoben wird; um vorzusehen, wie die Mittel aus einer solchen Steuer ausgegeben werden sollen; um für die Erhebung einer solchen Abfindungssteuer zu sorgen; und um widersprüchliche Gesetze aufzuheben.

WIRD VON DER LEGISLATIVE VON ALABAMA VERKÜNDET:

Abschnitt 1. Die Jackson County Commission kann von jedem Kohleproduzenten in Jackson County eine Privilegien- oder Lizenzsteuer erheben und einziehen, die als Abgangssteuer bezeichnet wird.

Abschnitt 2. Die hier erhobene Steuer wird zusätzlich zu allen staatlichen Steuern erhoben, die bisher oder in Zukunft auf die Abtrennung von Kohle erhoben werden, ist jedoch die einzige Abtrennungssteuer, die der Bezirk auf Kohle erhebt. Einhundert Prozent (100%) der Nettoeinnahmen aus dieser Steuer werden in einen Sonderfonds mit der Bezeichnung "Coal Severance Tax Road Fund" eingezahlt. Ausgaben aus diesem Coal Severance Tax Road Fund werden für Reparaturen, Instandhaltung und den Bau von Straßen und Brücken in Jackson County getätigt, wobei nach Möglichkeit Straßen und Brücken bevorzugt werden, die durch den Kohleabbau beschädigt wurden, wobei es jedoch im alleinigen Ermessen der Jackson County Commission liegt, zu bestimmen und festzulegen, für welche Straßen und Brücken diese Beträge ausgegeben werden sollen. Die Jackson County Commission ist befugt, die Mittel aus diesem Fonds für diese Zwecke auszugeben, indem sie direkt an das Alabama State Highway Department oder eine andere Behörde zahlt, die rechtmäßig für das Straßen- und Brückensystem in Jackson County zuständig ist, oder die Jackson County Commission kann mit unabhängigen Auftragnehmern zusammenarbeiten.

Abschnitt 3. Die Kommission des Bezirks Jackson verlangt von jedem Kohleproduzenten in diesem Bezirk, dass er bei der Kommission eine von ihr genehmigte Bürgschaft hinterlegt, die die Zahlung der gemäß diesem Gesetz erhobenen Abgangssteuer garantiert.

Abschnitt 4. Das State Department of Revenue erhebt die gemäß Kapitel 13 von Titel 40 des Code of Alabama 1975 in seiner geänderten Fassung erhobene Abgangssteuer. Das State Department of Revenue wird hiermit ermächtigt, alle Kosten für die Erhebung dieser Abfindungssteuer aus den Erträgen der erhobenen Steuern zu decken, und das Ministerium wird hiermit ermächtigt, die zur Erleichterung der Erhebung dieser Abfindungssteuer in jedem Bezirk, der die Steuer gemäß diesem Gesetz erhebt, erforderlichen Regeln und Vorschriften zu erlassen.

Abschnitt 5. Die Bestimmungen dieses Gesetzes werden in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Definitionen, Ausnahmen, Befreiungen, Verfahren, Anforderungen, Bestimmungen, Strafen, Bußgeldern, Sanktionen und Abzügen, wie sie in den Bestimmungen von Kapitel 13 von Titel 40 des Code of Alabama 1975 in seiner geänderten Fassung vorgesehen sind, verwaltet, und die gemäß diesem Gesetz erhobene Steuer unterliegt allen anwendbaren Definitionen, Ausnahmen, Befreiungen, Verfahren, Anforderungen, Bestimmungen, Strafen, Sanktionen und Abzügen, es sei denn, sie sind nicht anwendbar oder hierin ist etwas anderes vorgesehen. Die Veranlagung der gemäß diesem Gesetz erhobenen Steuer erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden Bestimmungen von Kapitel 23 von Titel 40 des Code of Alabama 1975 in seiner geänderten Fassung.

Abschnitt 6. Alle allgemeinen, örtlichen oder besonderen Gesetze oder Teile solcher Gesetze, die im Widerspruch zu diesem Gesetz stehen, werden hiermit aufgehoben.

Abschnitt 7. Dieses Gesetz tritt unmittelbar nach seiner Verabschiedung und Genehmigung durch den Gouverneur oder mit dem Inkrafttreten eines anderen Gesetzes in Kraft.

Jackson County Gesetz Nr. 97-220

Änderung des Gesetzes 79-349, H. 761, reguläre Sitzung von 1979, in seiner geänderten Fassung, in Bezug auf die Abfindungssteuer auf Kohle, um die Steuer weiter zu regeln.

WIRD VON DER LEGISLATIVE VON ALABAMA VERKÜNDET:

Abschnitt 1. Abschnitt 1 des Gesetzes 79-349, H. 761, Regular Session 1979, in seiner geänderten Fassung, der sich auf die Trennungssteuer auf Kohle in Jackson County bezieht, wird wie folgt geändert:
"Abschnitt 1. Von jedem Kohleproduzenten in Jackson County wird eine Privilegien- oder Lizenzsteuer erhoben, die als Abfindungssteuer bezeichnet wird. Der Steuersatz beträgt $.20 pro Tonne abgetrennter Kohle.
Abschnitt 2. Dieses Gesetz tritt sofort nach seiner Verabschiedung und Genehmigung durch den Gouverneur in Kraft oder wenn es auf andere Weise zu einem Gesetz wird.