Die Severance Tax Section verwaltet mehrere Steuerarten im Zusammenhang mit natürlichen Ressourcen in Alabama. Die Steuern werden über My Alabama Taxes eingereicht.
Steinkohleabgabe
- Die Steinkohlenabgabe wird gemäß dem Steinkohlenabgabegesetz von 1971, Titel 40, Kapitel 13, Artikel 1, Abschnitte 1-10 und dem Steinkohlen- und Braunkohlenabgabegesetz von 1977, Titel 40, Kapitel 13, Artikel 2, Abschnitte 30-36, verwaltet.
- Rückgabe und Zahlung sind am 20. eines jeden Monats für den Vormonat fällig.
Abfindungssteuersätze für Steinkohle
Produkt | Privilegierte Steuer | Sonstige Steuern |
---|---|---|
Kohle | 0,335 Dollar pro Tonne | Zusätzliche Steuer von 0,025 $ für den Untertagebau oder 0,05 $ für den Tagebau |
Staatlich verwaltete lokale Abzugssteuern
Ortschaft | Steuerart | Bewerten Sie | Behörde |
---|---|---|---|
Grafschaft Coosa | Sand, Lehm, Schluff, Lehm, Erde, Kies, Gestein, Sand-Kies, Sand-Lehm | 25¢ pro Tonne | 99-544 |
Grafschaft Coosa | Graphit | 5 Dollar pro Tonne | 2019-231 |
Jackson Grafschaft | Kohle | 20¢ pro Tonne | 79-349, 97-220 |
Bezirk Marshall | Kohle | 20¢ pro Tonne | 81-482 |
Forstwirtschaftliche Produkte
- Die Steuern auf Forsterzeugnisse werden gemäß dem Code of Alabama verwaltet: Titel 9, Kapitel 13, Artikel 4, Abschnitte 80-110.
- Rückgabe und Zahlung sind 30 Tage nach Ende des Quartals fällig.
Steuersätze für forstwirtschaftliche Erzeugnisse
Art der Produkte | Steuersatz |
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Kiefernstämme, die von einem Konzentrationslager, Hersteller oder Verarbeiter empfangen werden | 10 $/Tonne |
Kiefernrundholz, das aus dem Bundesstaat exportiert wird | 10 $/Tonne |
Stämme - Alle anderen Arten, die von einem Konzentrationslager, Hersteller oder Verarbeiter empfangen werden | $.065/Tonne |
Stämme-Alle anderen Arten, die aus dem Bundesstaat ausgeführt werden | $.065/Tonne |
Von einem Konzentrationslager, Hersteller oder Verarbeiter erhaltenes Zellstoffholz | 10 $/Tonne |
Außerhalb des Staates exportiertes Zellstoffholz | 10 $/Tonne |
Stumpfholz von einem Hersteller erhalten | $ 125/Tonne |
Stumpfholz aus dem Bundesstaat exportiert | $ 125/Tonne |
Von einer Konzentrationswerft oder einem Hersteller erhaltene Masten/Pfähle | 205 $/Tonne |
Masten/Pfähle, die aus dem Bundesstaat exportiert werden | 205 $/Tonne |
Inwoods Pulpwood Chips, die von einer Konzentrationslagerstätte oder einem Hersteller empfangen werden | 10 $/Tonne |
Inwoods Pulpwood Chips exportiert außerhalb des Staates | 10 $/Tonne |
Darüber hinaus gibt es eine Vorzugssteuer in Höhe von 50 % der oben genannten Abgangssteuersätze für Hersteller, die forstwirtschaftliche Erzeugnisse im Herstellungsprozess verwenden. Diese Steuer gilt nur für Hersteller, die in diesem Bundesstaat ansässig sind.
Öl und Gas
Fälligkeitsdatum
Die Zahlungen und Erklärungen für die Öl- und Gasabgangssteuer sind bis zum 15. des zweiten Monats nach dem Monat der Förderung fällig.
Öl- und Gasproduktionssteuer Titel 9, Kapitel 17 Abschnitte 25-35
Steuersatz | Beschreibung |
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1% | Produktion aus Bohrlöchern, die zwischen dem 1.7.96 und dem 30.6.2002 für fünf Jahre ab der ersten Produktion genehmigt wurden. |
1.66% | Bruttoerlöse aus der Offshore-Förderung aus Tiefen von mehr als 8.000 Fuß unter dem mittleren Meeresspiegel. |
2% | Alle anderen Produktionen. |
Ermäßigte Mineralöl- und Erdgassteuer Titel 40, Kapitel 20 Artikel 1, Abschnitt 2(a)(8)
Steuersatz | Beschreibung |
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2% | Bohrlöcher, für die normalerweise der privilegierte Steuersatz von 4% gilt und die vom 7/01/96 bis zum 7/01/2002 für fünf Jahre ab der ersten Förderung zugelassen sind |
3% | Bohrlöcher, für die normalerweise der privilegierte Steuersatz von 6 % gilt und die vom 7/01/96 bis zum 7/01/2002 für fünf Jahre ab der ersten Förderung zugelassen sind |
Steuer auf Erdöl- und Erdgasvorkommen Titel 40, Kapitel 20 Artikel 1 und 1a, Abschnitte 2 bzw. 21
Steuersatz | Beschreibung |
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4% |
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3.65% | Bruttoerlöse aus der Offshore-Förderung aus Tiefen von mehr als 8.000 Fuß unter dem mittleren Meeresspiegel. |
6% |
|
8% | Alle anderen steuerpflichtigen Produktionen. |
Einheitliche Abgeltungssteuer (landesweit außer Coosa, Geneva, Lamar, Lee und Wilcox)
- Die einheitliche Abgeltungssteuer wird gemäß Titel 40, Kapitel 13, Abschnitte 50-61 verwaltet.
- Die Steuer wird am 20. Tag des Monats fällig, der auf den Monat des Verkaufs oder der Lieferung folgt, je nachdem, was zuerst eintritt.
- Natürliche Mineralien werden mit $,10 pro Tonne besteuert.
- Alle natürlichen Mineralien, einschließlich Sand, Kies, Sandstein, Granit, Schiefer, Ton, Dolomit, Kalkstein, Bauxit, Salz, Silizium und alle anderen Mineralien, die vom Geological Survey of Alabama als solche aufgelistet sind und nicht ausdrücklich von der Besteuerung ausgenommen sind.
Bußgelder und Zinsen
- Nicht rechtzeitige Zahlung der Steuer - 10 % der Steuer.
- Nicht rechtzeitige Abgabe der Steuererklärung - 10 % der Steuer oder 50,00 $, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
- Die Zinsen auf nicht gezahlte oder verspätete Steuern werden zum jeweils geltenden Satz vom Tag der Fälligkeit bis zum Tag der Zahlung der Steuer berechnet.