Nach dem Alabama Business Privilege Tax Law muss jedes Unternehmen, jede Gesellschaft mit beschränkter Haftung und jedes Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, das in Alabama geschäftlich tätig ist oder nach den Gesetzen von Alabama organisiert, gegründet, qualifiziert oder registriert ist, eine Alabama Business Privilege Tax Return and Annual Report einreichen. Die Business Privilege Tax ist für jedes registrierte Jahr fällig, bis die juristische Person durch das Alabama Secretary of State rechtmäßig aufgelöst/zurückgezogen wird, unabhängig davon, ob die juristische Person aktiv in Alabama tätig ist oder nicht.
C-Kapitalgesellschaften, Finanzinstitutsgruppen, Versicherungsgesellschaften, REITs und Treuhandgesellschaften müssen das Alabama-Formular CPT einreichen. Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die im Rahmen der Bundeseinkommensteuer als Kapitalgesellschaften besteuert werden, müssen ebenfalls das Alabama-Formular CPT einreichen.
S-Körperschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und nicht berücksichtigte Körperschaften müssen das Alabama-Formular PPT einreichen.
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist in Abschnitt 40-14A-1, Code of Alabama 1975, definiert als: Jede Körperschaft, die keine Kapitalgesellschaft ist, die nach den Gesetzen dieser oder einer anderen Jurisdiktion organisiert ist, durch die Geschäfte getätigt werden können, während den Eigentümern der Körperschaft eine beschränkte Haftung in Bezug auf einige oder alle Verpflichtungen der Körperschaft angeboten wird, und die nach Unterkapitel K des Gesetzes steuerpflichtig ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gesellschaften mit beschränkter Haftung, eingetragene Partnerschaften mit beschränkter Haftung und Kommanditgesellschaften.
Körperschaft ist in Abschnitt 40-14A-1, Code of Alabama 1975, definiert als: Jede Körperschaft, einschließlich einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die sich dafür entscheidet, für Bundeseinkommenssteuerzwecke als Körperschaft besteuert zu werden, durch die Geschäfte getätigt werden können, während den Eigentümern der Körperschaft eine beschränkte Haftung in Bezug auf einige oder alle Verpflichtungen der Körperschaft angeboten wird, mit Ausnahme einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder einer nicht berücksichtigten Körperschaft
"S-Körperschaft" ist in Abschnitt 40-14A-1, Code of Alabama 1975, definiert als: Eine S-Körperschaft, definiert in Abschnitt 40-18-160