Flagge_von_Alabama.svg
Eine offizielle Website der Regierung des Bundesstaates Alabama.

Das .gov bedeutet, dass es offiziell ist.

Websites von Behörden enden oft auf .gov oder .mil. Vergewissern Sie sich, dass Sie sich auf einer offiziellen Regierungsseite befinden, bevor Sie sensible Informationen weitergeben.

Der Standort ist sicher

Die Website https:// stellt sicher, dass Sie sich mit der offiziellen Website verbinden und dass alle von Ihnen eingegebenen Informationen verschlüsselt und sicher übertragen werden.

Anreize für Umsatz- und Gebrauchssteuer

  • Anreize für Umsatz- und Gebrauchssteuer

Die Verkaufs- und Nutzungssteuergesetze von Alabama enthalten mehrere Bestimmungen, die Alabama einen Vorteil gegenüber anderen Bundesstaaten verschaffen.

Das Gesetz über die Verkaufs- und Gebrauchssteuer in Alabama findet sich in Kapitel 23, Titel 40, Code of Alabama 1975. Das Verkaufs- und Nutzungssteuergesetz von Alabama sieht unterschiedliche Steuersätze, Ermäßigungen, Befreiungen für bestimmte Gegenstände und bestimmte Befreiungen und Gutschriften für qualifizierte Branchen vor.

Unterschiedliche Umsatz- und Nutzungssteuersätze

  • Allgemeiner Staatsanteil: 4%
  • Staatlicher Steuersatz für das verarbeitende Gewerbe und landwirtschaftliche Maschinen: 1.5%
  • Kfz-Steuersatz: 2%

Zusätzlich zu den staatlichen Steuern erheben die meisten Städte und Landkreise auch eigene Umsatz- und Gebrauchssteuern, die ähnliche Steuersätze vorsehen. 

Suchen Sie nach lokalen Umsatz- und Gebrauchssteuersätzen:

Umsatz- und Gebrauchssteuerermäßigungen

In Alabama gibt es Steuererleichterungsprogramme, die es qualifizierten Industrien ermöglichen, Erleichterungen von staatlichen und nicht bildungsbezogenen Verkaufs- und Nutzungssteuern der Bezirke und Städte zu erhalten. 

Erfahren Sie mehr über Steuererleichterungen:

Befreiungen von der Verkaufs- und Nutzungssteuer

  • Ausrüstung zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung: Geräte oder Materialien, die in erster Linie zur Kontrolle, Reduzierung oder Beseitigung von Luft- oder Wasserverschmutzung gekauft werden, sind nach dem Gesetz von Alabama von der Verkaufs- und Nutzungssteuer befreit (Abschnitte 40-23-4(a)(16) und 40-23-62-(3)).
  • Rohmaterialien: Materielle persönliche Güter, die von Herstellern oder Mischern als Bestandteil oder Komponente ihrer Herstellungs- oder Mischprodukte verwendet werden, sind nach dem Gesetz von Alabama ausdrücklich von der Verkaufs- und Nutzungssteuer befreit(Abschnitte 40-23-1(a)(9)b und 40-23-60(4)b).
  • Qualitätskontrolltests und Spenden an wohltätige Einrichtungen: Die Entnahme, die Verwendung oder der Verbrauch eines hergestellten Produkts durch den Hersteller zur Verwendung bei Qualitätskontrolltests oder zur Spende an bestimmte gemeinnützige Einrichtungen sind nach dem Gesetz von Alabama von der staatlichen Verkaufssteuer befreit (Abschnitt 40-23-1(e)). Siehe auch Alabama Department or Revenue Regulation 810-6-5-.26.
  • Ausschluss von der Bruttoeinnahmensteuer für Versorgungsunternehmen: Alabama-Gesetz (Abschnitte 40-21-83 und 40-21-103) erlaubt Ausnahmen von der Bruttoeinnahmensteuer für Versorgungsunternehmen und der Nutzungssteuer für Versorgungsdienstleistungen, wenn Elektrizität oder Erdgas in einem elektrolytischen oder elektrothermischen Herstellungs- oder Aufbereitungsprozess verwendet wird, wozu Folgendes gehört
    • Kosten für die Kanalisation;
    • Wasser, das in der industriellen Fertigung verwendet wird, wobei 50 % oder mehr für die industrielle Verarbeitung verwendet werden;
    • Die Lieferung von Strom an einen Hersteller oder Compoundeur zur Verwendung in einem elektrolytischen oder elektrothermischen Herstellungs- oder Compoundierverfahren, sofern der Strom separat gemessen wird;
    • Erdgas, das zu einem Bestandteil von hergestellten oder zusammengesetzten Sachgütern wird (aber nicht als Brennstoff oder Energie verwendet wird); und
    • Erdgas, das von einem Hersteller oder Compoundeur zur chemischen Umwandlung von Rohstoffen in einem elektrolytischen oder elektrothermischen Herstellungs- oder Compoundierverfahren verwendet wird, sofern es separat gemessen wird.

Andere Steuerbefreiungen für Umsatz- und Gebrauchssteuern werden beschrieben:

Befreiung von der Umsatzsteuer in der Unternehmenszone

Diese Ausnahmeregelung wird angeboten, um das Wirtschaftswachstum in Gebieten zu fördern, die als wirtschaftlich schwache Gebiete gelten (Abschnitt 41-23-30, Code of Alabama 1975). Um diesen Anreiz in Anspruch nehmen zu können, muss ein Unternehmen detaillierte Anforderungen an den Standort und die Qualifikation der Mitarbeiter erfüllen. 

Erfahren Sie mehr über das Enterprise Zone Program:

Anrechnung von gezahlten Versorgungssteuern für bestimmte zugelassene Unternehmen

Nach dem Alabama Jobs Act (Sections 40-18-376) kann ein zugelassenes Unternehmen, dem eine Investitionsgutschrift gewährt wurde, diese auf bestimmte Versorgungssteuern anrechnen lassen. Wenden Sie sich an incentives@commerce.alabama.gov, wenn Sie Fragen zur Qualifikation nach dem Alabama Jobs Act haben.

Erfahren Sie mehr über Umsatz- und Gebrauchssteuer: