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Abschnitte 37-11C-1 bis 37-11C-6, Gesetzbuch von Alabama 1975.
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Abschnitte 37-11C-1 bis 37-11C-6, Gesetzbuch von Alabama 1975.
Einkommenssteuergutschrift für förderfähige Steuerzahler, die Ausgaben im Zusammenhang mit der Instandhaltung, dem Wiederaufbau oder der Erneuerung der Eisenbahninfrastruktur tätigen, einschließlich der Instandsetzung von Gleisen, Fahrbahnen, Brücken, Signalsystemen und Zugsteuerungen, Industrieleitungen und streckenbezogenen Bauwerken im Bundesstaat.
Die Einkommensteuergutschrift für die Sanierung von Eisenbahnstrecken entspricht einer erstattungsfähigen Gutschrift in Höhe von 50 % der qualifizierten Ausgaben des Steuerpflichtigen für die Sanierung von Eisenbahnstrecken. Die Gutschrift muss auf der Ebene des Unternehmens beantragt werden; daher kann die Gutschrift nicht an Partner, Mitglieder oder Eigentümer von Durchgangsunternehmen weitergegeben werden. Die Gutschrift ist übertragbar für ein berechtigtes Eisenbahnunternehmen, und jede übertragene Gutschrift kann für die Körperschaftssteuer, die Treuhandsteuer und die Einkommenssteuer von Einzelpersonen verwendet werden; die übertragene Gutschrift ist jedoch nicht erstattungsfähig und kann nicht auf ein Folgejahr übertragen werden. Die Gutschrift ist in den Kalenderjahren 2020 bis 2022 auf 3,7 Mio. USD pro Jahr und insgesamt auf 11,1 Mio. USD begrenzt. Für die Kalenderjahre 2023 bis 2027 ist die jährliche Gutschrift auf 4,5 Mio. USD begrenzt, wobei die Gesamtobergrenze bei 22,5 Mio. USD liegt.
Der Commissioner of Revenue wird die Mittel auf dem Railroad Rehabilitation Income Tax Credit Account, der im Education Trust Fund eingerichtet wurde, jährlich an qualifizierte Eisenbahnunternehmen verteilen.