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Das Gesetz 2015-448 mit dem Titel "Simplified Seller Use Tax Remittance Act" ermöglicht es berechtigten Verkäufern, an einem Programm zur Erhebung, Meldung und Überweisung einer pauschalen achtprozentigen (8%) Verkäufernutzungssteuer auf alle Verkäufe in Alabama teilzunehmen. Ein berechtigter Verkäufer ist ein Verkäufer, der Sachanlagen oder Dienstleistungen in den Bundesstaat Alabama von einem Lager oder Standort außerhalb des Bundesstaates aus verkauft, aber keine physische Präsenz im Bundesstaat Alabama hat und der nicht anderweitig durch die Abschnitte 41-4-116 oder 40-23-190, Code of Alabama 1975, verpflichtet ist, Steuern auf Verkäufe in den Bundesstaat zu erheben. Erfahren Sie mehr über dieses Programm.
Wenn ein Marketplace Facilitator bereits ein SSUT-Teilnehmer ist, der seine eigenen Verkäufe gemeldet hat und beabsichtigt, mit der Erhebung und Abführung im Namen seinerDrittverkäufer zu beginnen, kann er dies in der monatlichen Erklärung, die in MAT eingereicht wird, angeben, indem er auf "Ja" neben der Frage "Sind Sie ein Marketplace Facilitator und müssen die von den Verkäufen Ihrer Marketplace-Verkäufer erhobene Umsatzsteuer melden? Sobald "Ja" ausgewählt wird, erscheinen zusätzliche Felder in der Erklärung, in denen die Umsätze vonMarktplatzverkäufern eingetragen werden können.
Neue Antragsteller sollten den Antragsprozess abschließen. Es wird eine E-Mail-Benachrichtigung verschickt, in der der SSUT-Antrag entweder genehmigt oder abgelehnt wird und die weitere Informationen enthält.
Antrag auf ein vereinfachtes Verkäuferkonto für die Nutzungssteuer
Die SSUT-Steuer in Höhe von 8 % muss bei allen Verkäufen von steuerpflichtigen Produkten und Dienstleistungen in Alabama erhoben und abgeführt werden, es sei denn, dem Verkäufer oder dem Marktplatzvermittler wird eine der folgenden Bescheinigungen vorgelegt (Wiederverkaufszertifikat, Alabama-Freistellungsbescheinigung, Alabama-Direktzahlungsgenehmigung). Außerdem darf die SSUT-Steuer nicht anstelle der von einem Zulassungsbeamten erhobenen Verkaufs- und Nutzungssteuer eingezogen und abgeführt werden. Dies gilt für den Verkauf von Kraftfahrzeugen, Motorbooten, Lkw-Anhängern, Anhängern, Sattelanhängern, Fertighäusern und Reiseanhängern, die in diesem Bundesstaat von einem örtlichen Zulassungsbeamten zugelassen werden müssen.
Mit Wirkung vom 1. Januar 2019 ist jeder Marktplatzvermittler, der keine Verkaufs-, Nutzungs- oder vereinfachte Verkäufernutzungssteuer auf Alabama-Einzelhandelsverkäufe von qualifizierten Beträgen erhebt und abführt, verpflichtet, solche Einzelhandelsverkäufe zu melden und Kundenbenachrichtigungen innerhalb der verfassungsmäßigen Beschränkungen gemäß Abschnitt 40-2-11(7)(b) und den darunter verkündeten Regeln bereitzustellen. MPFs, die sich für eine Meldung entscheiden, sollten den SSUT-Antrag ausfüllen und ihre Wahl neben der diesbezüglichen Frage angeben.
Marktplatzverkäufer, die Verkäufe auf oder über den Marktplatz eines nicht teilnehmenden Marktplatzvermittlers tätigen, sind nicht von ihrer Verpflichtung nach den Gesetzen dieses Bundesstaates befreit, Umsatz- oder Gebrauchssteuern auf Transaktionen abzuführen, die auf oder über den Marktplatz eines nicht teilnehmenden Marktplatzvermittlers, auf oder über die eigene elektronische Verkaufsplattform des Marktplatzverkäufers oder am Einzelhandelsstandort des Marktplatzverkäufers in diesem Bundesstaat getätigt werden.
Alabama schreibt vor, dass Fernverkäufer, die die Voraussetzungen für Einzelhandelsverkäufe in Alabama erfüllen, am 1. Oktober 2019 mit der Erhebung der vereinfachten Nutzungssteuer für Verkäufer beginnen müssen. Um sicherzustellen, dass die Registrierung des Fernverkäufers bis zum 1. Oktober 2019 ordnungsgemäß bearbeitet wird, sollte der Fernverkäufer die Registrierung mindestens drei Wochen vor dem 1. Oktober 2019 abschließen. Der Fernverkäufer kann auf dem Antrag das Datum des ersten Verkaufs am 1. Oktober 2019 angeben. Ein Fernverkäufer kann sich jederzeit vor dem 1. Oktober 2019 registrieren lassen und mit der Steuererhebung beginnen, aber das Datum der ersten Erhebung sollte mit dem Datum des ersten Verkaufs übereinstimmen, das er in seinem Antrag angegeben hat.
Die Einziehung und Abführung der vereinfachten Verkäufer-Umsatzsteuer befreit den Marktplatzvermittler, den Marktplatzverkäufer und den Käufer von allen zusätzlichen staatlichen oder lokalen Umsatz- und Nutzungssteuern auf die Transaktionen, für die die vereinfachte Verkäufer-Umsatzsteuer eingezogen und abgeführt wurde.
Ein Verkäufer, der keine mit einem Marktplatzvermittler verbundene Partei im Sinne von Abschnitt 40-23-190(c) ist und der Verkäufe über physische oder elektronische Marktplätze tätigt, die von einem Marktplatzvermittler betrieben werden. Restaurants, Lebensmittelgeschäfte, Getränkemärkte, andere Einzelhandelsunternehmen und Einzelpersonen, die Produkte über die Plattform eines Marktplatzvermittlers verkaufen, gelten als Marktplatzverkäufer.
Eine Person, die Verträge mit Marktplatzverkäufern abschließt, um gegen ein Entgelt, unabhängig davon, ob es als Gebühren von der Transaktion abgezogen wird, den Verkauf der Produkte des Marktplatzverkäufers über einen von einer Person betriebenen physischen oder elektronischen Marktplatz zu erleichtern, und sich engagiert:
(a) Entweder direkt oder indirekt über eine oder mehrere verbundene Personen an einer der folgenden Tätigkeiten:
1. Übermittlung oder anderweitige Mitteilung des Angebots oder der Annahme zwischen dem Käufer und dem Verkäufer des Marktplatzes;
2. Besitz oder Betrieb der elektronischen oder physischen Infrastruktur oder Technologie, die Käufer und Verkäufer auf dem Marktplatz zusammenbringt;
3. Bereitstellung einer virtuellen Währung, die die Käufer verwenden dürfen oder müssen, um Produkte vom Marktplatzverkäufer zu erwerben; oder
4. Softwareentwicklung oder Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten im Zusammenhang mit einer der unter Buchstabe b beschriebenen Tätigkeiten, wenn diese Tätigkeiten in direktem Zusammenhang mit einer
physischer oder elektronischer Marktplatz, der von einer Person oder einer mit ihr verbundenen Person betrieben wird, und
(b) bei einer der folgenden Tätigkeiten in Bezug auf die Produkte des Marktplatzverkäufers:
1. Dienstleistungen im Bereich der Zahlungsabwicklung;
2. Fulfillment- oder Lagerungsdienste;
3. Auflistung der zu verkaufenden Produkte;
4. Preise festlegen;
5. Die Verkäufe als die des Marktplatzvermittlers kennzeichnen;
6. Auftragsannahme;
7. Werbung oder Verkaufsförderung; oder
8. Erbringung von Kundendienstleistungen oder Annahme oder Unterstützung bei Rückgabe oder Umtausch.
Das Marketplace Facilitator (MPF) Law tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Es legt fest, dass die Verantwortung für die Erhebung und Abführung der vereinfachten Verkäufer-Nutzungssteuer bzw. die Meldung solcher Verkäufe für Online-Käufe von Kunden in Alabama bei dem Unternehmen liegt, das den Marktplatz unterstützt, und nicht bei den einzelnen Verkäufern.
Die folgenden Ressourcen sind auf der SSUT-Webseite des Ministeriumsverfügbar
Antrag auf ein vereinfachtes Verkäuferkonto für die Nutzungssteuer
Bekanntmachung: Gesetz 2019-382 - SSUT-Amnestie, Schutz vor Sammelklagen und Klärung von nicht steuerbaren Transaktionen (07/09/2019)
Bekanntmachung: Steuerleitfaden für Online-Verkäufer (07/03/2018)
Bekanntmachung: Marketplace Facilitators und Verkäufer (05/01/2018)
SSUT-Gesetz (§40-23-191 bis §40-23-199)
SSUT-Vorschriften (810-6-2-.90.02 und 810-6-2-.90.03)
Der Verkäufer des Marktplatzes oder der Kunde kann eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Steuern beantragen, indem er auf den Link "Request a SSUT Refund" auf der Homepage My Alabama Taxes klickt: myalabamataxes.alabama.gov.
Käufer in Alabama werden möglicherweise eine größere Anzahl von Fernverkäufern sehen, die eine vereinfachte Verkaufssteuer erheben.
Wenn ein Fernverkäufer für einen steuerpflichtigen Verkauf in Alabama keine vereinfachte Verkaufssteuer erhebt, muss der Käufer wie bisher die Gebrauchssteuer auf den Kaufpreis in der Steuererklärung für Verbraucher und lokale Steuern angeben. Eine Privatperson kann die Nutzungssteuer auch in ihrer Einkommensteuererklärung angeben.
SSUT-Teilnehmer unterliegen keiner Prüfung durch eine Kommune in Alabama, können aber vom Finanzministerium von Alabama geprüft werden.
Die SSUT-Pauschalsteuer von 8 % gilt für alle Verkäufe, unabhängig vom Ort, an den in Alabama geliefert wird. Die Erhebung und Überweisung der vereinfachten Verkaufssteuer befreit den berechtigten Verkäufer und den Käufer von jeglicher zusätzlicher staatlicher und lokaler Verkaufs- oder Gebrauchssteuer auf die Transaktion.
SSUT-Erklärungen werden über das Online-MAT-System von Alabama eingereicht. Die Zahlungen erfolgen ebenfalls über das MAT-System oder über die ACH Credit-Zahlungsmethode. Die Website für MAT lautet: myalabamataxes.alabama.gov.
SSUT-Teilnehmer müssen über das Online-System MAT(myalabamataxes.alabama.gov) monatliche Steuererklärungen einreichen und monatliche Zahlungen überweisen. Die Teilnehmer können auch eine Zahlung per ACH Credit beantragen.
Ein Verkäufer aus dem Bundesstaat Alabama, der ausschließlich über einen teilnehmenden Marktplatz verkauft, auf dem der Marktplatz im Namen seiner Drittverkäufer die Steuern einzieht und abführt, muss sich nicht für ein Konto für Verkaufs- und Nutzungssteuern registrieren lassen, sondern sollte stattdessen eine Freistellungsbescheinigung beim Staat Alabama beantragen. (Der Verkäufer im Bundesstaat Alabama muss im Besitz der Freistellungsbescheinigung sein, um Artikel für den Weiterverkauf steuerfrei zu erwerben).
Fernverkäufer sollten die Steuer auf folgende Verkäufe erheben und abführen alle ab dem 1. Oktober 2019 Steuern auf steuerpflichtige Verkäufe in Alabama erheben und abführen, einschließlich Verkäufe, die online, über einen Marktplatz, über Kataloge usw. getätigt werden, mit Ausnahme von Verkäufen, die über einen teilnehmenden Marktplatz getätigt werden, bei denen der Marktplatz die Steuern im Namen seiner Drittverkäufer erhebt und abführt. Ein Fernverkäufer, der ausschließlich über einen teilnehmenden Marktplatz verkauft, muss sich nicht für ein Umsatzsteuer-Konto beim Staat Alabama registrieren lassen.
Wenn sich ein Fernverkäufer für ein SSUT-Konto registriert, das ausschließlich auf der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA in der Rechtssache South Dakota gegen Wayfair, Inc. ist der Fernverkäufer nicht verpflichtet, SSU-Steuer für Verkäufe zu erheben und abzuführen, die vor dem 1. Oktober 2019 getätigt wurden. Ein Fernverkäufer kann sich jederzeit vor dem 1. Oktober 2019 freiwillig registrieren lassen und die vereinfachte Verkäufer-Umsatzsteuer erheben.
Fernverkäufer, die verpflichtet sind oder sich dafür entscheiden, Steuern zu erheben und abzuführen, sollten dies für alle Verkäufe von steuerpflichtigen Produkten und Dienstleistungen nach Alabama tun, es sei denn, es liegt eine Befreiung vor (z. B. Wiederverkaufszertifikat, Freistellungsbescheinigung, Direktzahlungsgenehmigung) oder die Verkäufe erfolgen über einen an der SSUT teilnehmenden Marktplatz, der die Steuern in Alabama im Namen des Marktplatzverkäufers einzieht. Die steuerbefreiten Verkäufe und die zulässigen Marktplatzverkäufe sollten in den Betrag der Bruttoverkäufe und Abzüge in der Steuererklärung einbezogen werden.
Fernverkäufer, die in Alabama vor der Entscheidung des U.S. Supreme Court in South Dakota v. Wayfair, Inc.registriert waren, sind von dieser Entscheidung nicht betroffen und können weiterhin Umsatz- und Gebrauchssteuer erheben und abführen oder die Teilnahme am SSUT-Programm beantragen.
Fernverkäufer können die Teilnahme am SSUT-Programm beantragen, um mit der Erhebung und Abführung der vereinfachten Nutzungssteuer für Verkäufer in Alabama zu beginnen, indem sie auf der Website My Alabama Taxes https://myalabamataxes.alabama.gov auf den Link "Obtain a new tax account" klicken .
Alabama verlangt, dass Fernverkäufer am 1. Oktober 2019 mit der Einziehung und Überweisung beginnen. Um sicherzustellen, dass die Registrierung des Fernverkäufers bis zum 1. Oktober 2019 ordnungsgemäß bearbeitet wird, sollte der Fernverkäufer die Registrierung mindestens drei Wochen vor dem 1. Oktober 2019 abschließen. Der Fernverkäufer kann im Antrag das Datum des ersten Verkaufs am 1. Oktober 2019 angeben. Ein Fernverkäufer kann jederzeit vor dem 1. Oktober 2019 einen Antrag stellen oder sich registrieren lassen und mit der Erhebung der Steuer beginnen, aber das Datum der ersten Erhebung sollte mit dem im Antrag angegebenen Datum des ersten Verkaufs übereinstimmen.
Alle Fernverkäufer, die im vorangegangenen Kalenderjahr mehr als 250.000 USD an Einzelhandelsumsätzen in Alabama getätigt haben, müssen ab dem 1. Oktober 2018 Steuern auf Verkäufe in Alabama erheben und abführen. Es werden neue Standards für die Verwaltung der vereinfachten Steuergesetze für Fernverkäufer entwickelt, mit einer Ausnahme für Kleinverkäufer, die keine jährlichen Verkäufe von Produkten und Dienstleistungen in den Bundesstaat von mehr als 250.000 Dollar haben. Eine etwaige Ausnahme für Kleinverkäufer gilt nicht für Verkäufer mit einer physischen Präsenz in Alabama. Fernverkäufer, deren Verkäufe unter dem Schwellenwert liegen, können jedoch weiterhin die Teilnahme am Programm für die vereinfachte Nutzungssteuer für Verkäufer beantragen.
Die Berechnung der Umsatzschwelle von 250.000 USD für Verkäufer und Marktplatzvermittler außerhalb des Bundesstaates, die in den Regeln 810-6-2-.90.03 und 810-6-2-.90.04 vorgesehen ist, sollte nur Einzelhandelsverkäufe umfassen, die direkt vom Verkäufer getätigt werden, unabhängig davon, ob sie steuerpflichtig oder nicht steuerpflichtig sind. Verkäufe, die nicht in die Berechnung einfließen sollten, sind Großhandelsverkäufe zum Wiederverkauf, bei denen der Käufer eine in Alabama ausgestellte Umsatzsteuerlizenz/ein Wiederverkaufszertifikat vorlegt, sowie alle Verkäufe, die über einen an der SSUT teilnehmenden Marktplatz stattfinden, der die Steuern in Alabama im Namen der Marktplatzverkäufer einzieht.
Ein Fernverkäufer ist ein Verkäufer außerhalb des Bundesstaates, der keine physische Präsenz in Alabama hat.