Nach dem Code of Alabama 1975, Section 16-6D-9, ist das Ministerium verpflichtet, eine unabhängige Forschungseinrichtung auszuwählen, die die Ergebnisse der von den qualifizierenden Schulen geforderten Tests jedes zweite Schuljahr analysiert.
Die unabhängige Forschungseinrichtung erstattet ALDOR alle zwei Jahre Bericht über den Lernzuwachs von Schülern, die ein Bildungsstipendium erhalten, wobei der Bericht nach Klassenstufe, Geschlecht, Einkommensniveau der Familie, Anzahl der Jahre der Teilnahme am Steuergutschrift-Stipendienprogramm und Rasse des Schülers, der ein Bildungsstipendium erhält, aufgeschlüsselt wird. Der Bericht enthält außerdem, soweit möglich, einen Vergleich des Lernzuwachses von Schülern, die am Steuergutschrift-Stipendienprogramm teilnehmen, mit dem landesweiten Lernzuwachs von Schülern öffentlicher Schulen, die einen ähnlichen sozioökonomischen und bildungsmäßigen Hintergrund haben wie die Schüler, die am Steuergutschrift-Stipendienprogramm teilnehmen.
Der erste Bericht sollte am 1. September 2016 an ALDOR übermittelt werden. Jeder Zweijahresbericht ist ALDOR am 1. September des Jahres vorzulegen, in dem der Bericht fällig ist.