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Bill of Rights für Steuerzahler

  • Bill of Rights für Steuerzahler

Ihre Rechte als Steuerzahler

Ihre Rechte sind durch die Taxpayers' Bill of Rights und den Uniform Revenue Procedures Act gesetzlich garantiert:

  • Sie haben das Recht, eine klare und einfache schriftliche Beschreibung Ihrer Rolle und der Rolle der Behörde während einer Prüfung oder Untersuchung zu erhalten, bevor das Prüfungs- oder Untersuchungsverfahren beginnt.
  • Sie haben das Recht auf eine schriftliche Beschreibung der Grundlage für jede vorläufige Beurteilung, die Grundlage für jede von der Behörde verhängte Strafe in Bezug auf jede vorläufige Beurteilung und eine Methode, die beschreibt, wie Sie eine administrative Überprüfung jeder vorläufigen Beurteilung beantragen können.
  • Sie haben das Recht, eine schriftliche Beschreibung zu erhalten, wie Sie Ihr Recht auf Berufung beim Alabama Tax Tribunal oder beim Bezirksgericht bei oder vor der Ausstellung eines endgültigen Bescheids ausüben können.
  • Sie haben das Recht, Untersuchungen während der regulären Geschäftszeiten durchführen zu lassen und einen passenden Termin zu vereinbaren.
  • Sie haben das Recht, sich von Ihrem Bevollmächtigten bei den Verhandlungen mit der Behörde und bei der Einlegung von Rechtsmitteln beim Alabama Tax Tribunal unterstützen oder vertreten zu lassen.
  • Sie haben das Recht, die Kriterien und Verfahren zu erfahren, nach denen die Steuerpflichtigen für die Prüfung ausgewählt werden. Diese Informationen sind auf Anfrage erhältlich.
  • Sie haben das Recht, nach angemessener Vorankündigung an die Behörde eine Tonaufnahme von einem persönlichen Gespräch mit einem Vertreter der Behörde zu machen.
  • Sie haben das Recht, den Beauftragten für die Unterstützung von Steuerpflichtigen in Angelegenheiten, die seit unangemessener Zeit anhängig sind, um Hilfe zu bitten.
  • Sie haben das Recht, einen Antrag auf Erlass von Sanktionen zu stellen, die auf fehlerhafte schriftliche Auskünfte zurückzuführen sind, wenn diese von einem Mitarbeiter der Behörde erteilt wurden.

Die Rolle des Ministeriums und des Steuerzahlers während einer Prüfung

Audit-Kontakt

In den meisten Fällen akzeptiert die Behörde die Steuererklärungen in der eingereichten Form. Wenn wir jedoch Ihre Steuererklärung zur Prüfung auswählen und die Prüfung nicht auf dem Schriftweg abgeschlossen werden kann, werden Ihre Steuerunterlagen von einem Prüfer geprüft. Das Prüfungsverfahren beginnt damit, dass der Prüfer Sie in angemessener Weise über Ihre Prüfung informiert und dann einen Termin für ein Treffen mit Ihnen während der normalen Geschäftszeiten der Behörde (oder in besonderen Fällen zu anderen Zeiten) vereinbart. Sobald der Termin feststeht, teilt Ihnen der Prüfer schriftlich mit, welche Bücher und Unterlagen für Ihre Prüfung erforderlich sind.

Während des gesamten Prüfungsverfahrens können Sie sich selbst vertreten oder mit einer ordnungsgemäßen schriftlichen Vollmacht einen Bevollmächtigten beauftragen, in Ihrem Namen zu handeln. Wenn Sie mit dem Prüfer zusammentreffen, haben Sie das Recht, einen bevollmächtigten Vertreter dabei zu haben, oder der bevollmächtigte Vertreter kann Sie in Ihrer Abwesenheit vertreten. Damit dieser Vertreter in Ihrem Namen handeln kann, müssen Sie (vor dem Prüfungstermin) eine Vollmacht und Erklärung des Vertreters (Formular 2848A) oder ein anderes Formular (z. B. Bundesvollmacht Formular 2848) unterzeichnen, in dem Sie als Steuerzahler benannt werden, die Art der Steuer oder Veranlagung angegeben wird, Ihr bevollmächtigter Vertreter identifiziert wird und das Datum der Vertretung angegeben wird. Um eine Vollmacht und Vertretererklärung (Formular 2848A) zu erhalten, können Sie sich an das Taxpayer Service Center in Ihrer Nähe wenden oder schreiben:

Alabama Department of Revenue Tax Forms
P.O. Box 327470
Montgomery, AL 36132-7470

Wenn Sie es wünschen, können Sie ein persönliches Gespräch mit einem Mitarbeiter der Dienststelle aufzeichnen, sofern Sie die Dienststelle mindestens 24 Stunden vor dem Gespräch darüber informieren. Ebenso können wir ein persönliches Gespräch mit Ihnen aufzeichnen, sofern wir Sie mindestens 24 Stunden vor dem Gespräch benachrichtigen oder wenn Sie die Aufzeichnung Ihres Gesprächs vereinbart haben. Um eine Kopie einer von der Behörde angefertigten Abschrift oder Tonaufnahme zu erhalten, müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen und die festgelegte Gebühr entrichten.

Zeitliche Begrenzungen

In den meisten Fällen hat die Behörde drei Jahre ab dem Datum, an dem die Steuererklärung fällig ist oder eingereicht wurde, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt, Zeit, Ihre Steuererklärung zu prüfen und zusätzliche Steuern, Bußgelder und Zinsen festzusetzen. Ein Steuerzahler hat in der Regel auch drei Jahre Zeit, um eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Steuer zu beantragen. Wurde die Steuer jedoch durch Einbehaltung oder geschätzte Zahlungen entrichtet und haben Sie die Steuererklärung nicht rechtzeitig eingereicht, muss die Erstattung innerhalb von zwei Jahren nach dem ursprünglichen Fälligkeitsdatum der Erklärung beantragt werden. Diese Befugnis ergibt sich aus Titel 40, Kapitel 2A, Code of Alabama 1975.

Es gibt jedoch bestimmte Umstände, unter denen die Fristen für die Festsetzung zusätzlicher Steuern verlängert werden können. Einige dieser Umstände sind die folgenden:

  1. Der Internal Revenue Service (IRS) passt Ihre Bundeseinkommensteuererklärung an, und diese Änderungen wirken sich auf Ihre Steuererklärung in Alabama aus.
  2. Sie haben mit dem Finanzamt eine Vereinbarung zur Verlängerung der Frist für die Anpassung Ihrer Steuererklärung unterzeichnet.
  3. Sie haben mehr als 25 % der Bemessungsgrundlage, die Sie in Ihrer Steuererklärung hätten angeben müssen, nicht angegeben.
  4. Sie haben es versäumt, eine Steuererklärung abzugeben, oder Sie haben absichtlich falsche Angaben gemacht oder Ihre Steuererklärung in betrügerischer Absicht abgegeben.

Nach der Prüfung

Nach Ihrer Prüfung wird die Dienststelle eine der folgenden drei Maßnahmen ergreifen:

  1. Akzeptieren Sie Ihre Steuererklärung(en) wie eingereicht.
  2. Wir erstellen einen vorläufigen Steuerbescheid, in dem alle zusätzlichen Steuern, Bußgelder und Zinsen aufgeführt sind, die Sie nach unserer Einschätzung schulden.
  3. Erstattung der Steuer und etwaiger Zinsen an Sie.

Wenn wir Änderungen an Ihrer Steuererklärung vorschlagen, werden wir die Gründe dafür erläutern. Erkundigen Sie sich bitte nach allem, was für Sie unklar ist.
Wenn Sie mit der Entscheidung der Behörde in Ihrem Fall nicht einverstanden sind, können Sie gegen diese Entscheidung Berufung einlegen, indem Sie einen schriftlichen Antrag auf Überprüfung stellen und eine Konferenz zu Ihrem Fall beantragen. Der Antrag auf Überprüfung muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Zustellung des vorläufigen Bescheids eingereicht werden, je nachdem, was zuerst eintritt. Um ein Formular für einen Antrag auf Überprüfung anzufordern, können Sie sich an das Steuerzahler-Servicezentrum in Ihrer Nähe wenden oder schreiben:

Alabama Department of Revenue Tax Forms
P.O. Box 327470
Montgomery, AL 36132-7470

Sie können die Formulare hier herunterladen:

Die Behörde prüft Ihren Antrag und beraumt eine Konferenz an, falls dies gewünscht oder aus anderen Gründen erforderlich ist.

Während dieser Konferenz haben Sie die Möglichkeit, Ihren Fall mit einem benannten Anhörungsbeauftragten der Abteilung zu besprechen, deren Maßnahmen Sie anfechten. Bei dieser Konferenz haben sowohl Sie als auch die Abteilung die Möglichkeit, beide Seiten der Angelegenheit darzulegen und alle zusätzlich vorgelegten Informationen zu prüfen.

Auf der Grundlage des Ergebnisses dieser Konferenz wird die Behörde ihren früheren Bescheid entweder aufheben, ändern oder bestätigen. Wenn Sie Ihren Antrag auf Überprüfung nicht rechtzeitig einreichen oder die Behörde nach der Konferenz feststellt, dass der vorläufige Bescheid ganz oder teilweise aufrechtzuerhalten ist, wird die Behörde einen endgültigen Bescheid erlassen.

Wenn die vorläufige Veranlagung nicht innerhalb von fünf Jahren ab dem Datum der Eintragung von der Behörde zurückgezogen oder in einen endgültigen Bescheid umgewandelt wird, kann gegen die vorläufige Veranlagung beim Alabama Tax Tribunal oder beim Circuit Court Berufung eingelegt werden. Wird ein endgültiger Bescheid erlassen, werden Sie schriftlich benachrichtigt und darauf hingewiesen, dass Sie entweder beim Alabama Tax Tribunal oder beim Circuit Court Berufung einlegen können.