Wenn Sie mit dem vorläufigen Bescheid nicht einverstanden sind, garantiert Ihnen der Alabama Taxpayer's Bill of Rights and Uniform Revenue Procedures Act bestimmte Rechte, um gegen den Bescheid Berufung einzulegen. Wenn Sie gegen den vorläufigen Steuerbescheid Einspruch einlegen wollen, müssen Sie dies innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem Datum der Ausstellung tun.
Um einen vorläufigen Bescheid anzufechten, müssen Sie beim Finanzamt einen schriftlichen "Antrag auf Überprüfung" stellen. Um einen Antrag auf Überprüfung zu stellen, müssen Sie einen der folgenden Schritte unternehmen:
- Füllen Sie ein Formular für einen Antrag auf Überprüfung aus
- Bereiten Sie eine Erklärung vor, die Ihren Namen, Ihre Anschrift, Ihre Telefonnummer, die Art der Steuer, den Zeitraum, in dem Sie Einspruch erheben, und eine kurze Erklärung enthält, in der Sie Ihre Einwände gegen den Bescheid erläutern.
Wenn Sie über Belege verfügen, die Ihrer Meinung nach Ihre Einwände untermauern, fügen Sie diese Informationen entweder dem Überprüfungsantrag oder Ihrer vorbereiteten Erklärung bei und senden Sie sie an die auf dem Bescheid angegebene Adresse.
Die von Ihnen übermittelten Informationen werden dann bearbeitet und geprüft. Auf der Grundlage dieser Prüfung kann die Behörde die vorläufige Beurteilung anpassen oder eine Konferenz zwischen Ihnen und den zuständigen Mitarbeitern anberaumen, um Ihre Einwände weiter zu erörtern.
Wenn Sie eine Besprechung beantragen oder die Behörde eine Besprechung für notwendig erachtet, wird Ihnen ein Datum und eine Uhrzeit mitgeteilt, an dem Sie erscheinen und Ihre Einwände vorbringen können. Ebenso werden Sie schriftlich benachrichtigt, wenn die Behörde Ihren Bescheid anpasst.
Wenn Sie innerhalb der 30-Tage-Frist keinen Antrag auf Überprüfung stellen, erlässt die Behörde einen endgültigen Bescheid. Die Behörde kann auch dann einen endgültigen Bescheid erlassen, wenn sie nach einer Konferenz oder Überprüfung zu dem Schluss kommt, dass der Bescheid ganz oder teilweise aufrechterhalten werden sollte. Wenn eine endgültige Beurteilung notwendig wird, werden Sie schriftlich benachrichtigt und auf Ihre zu diesem Zeitpunkt geltenden Rechtsmittel hingewiesen.
Wenn Sie keinen Widerspruch gegen den vorläufigen Bescheid einlegen wollen, sollten Sie Ihre Zahlung beifügen und per Post an die auf dem Bescheid angegebene Adresse schicken.