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Eine offizielle Website der Regierung des Bundesstaates Alabama.

Das .gov bedeutet, dass es offiziell ist.

Websites von Behörden enden oft auf .gov oder .mil. Vergewissern Sie sich, dass Sie sich auf einer offiziellen Regierungsseite befinden, bevor Sie sensible Informationen weitergeben.

Der Standort ist sicher

Die Website https:// stellt sicher, dass Sie sich mit der offiziellen Website verbinden und dass alle von Ihnen eingegebenen Informationen verschlüsselt und sicher übertragen werden.

ONE SPOT-Infos für Kommunen

  • ONE SPOT-Infos für Kommunen

ONE SPOT ist ALDORs elektronisches Ein-Punkt-Portal für die Einreichung von Umsatz-, Nutzungs-, Miet- und Beherbergungssteuern auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene. Die nachstehenden Links bieten weitere Informationen zu ONE SPOT. Diese Seite wird aktualisiert, um zusätzliche Informationen bereitzustellen, sobald sie verfügbar sind.

Gesetz 2012-279 | Titel 40, Kapitel 23, Artikel 9, Code of Alabama, 1975

Gesetz 2015-52 (Gültig ab 1. Oktober 2016) - Aufnahme der Beherbergungssteuer in ONE SPOT und Festlegung eines einheitlichen Fälligkeitsdatums für lokale Steuern, die über das ONE SPOT-System eingereicht werden können.

Gesetz 2017-415 (Gültig ab 1. August 2017) - Ändert §11-3-11.3, §11-51-208 und §40-23-241 - Entfernt die Möglichkeit für Landkreise und Gemeinden, Zinsen in Höhe von 1 Prozent pro Monat zu berechnen. Der anzuwendende Zinssatz, der von der Grafschaft/Gemeinde erhoben oder geschuldet wird, wird gemäß §40-1-44 festgelegt.

EIN PUNKT

ONE SPOT Zusammenfassungen von Telefonkonferenzen

Um eine kombinierte Zusammenfassung zu durchsuchen, öffnen Sie das Dokument und drücken Sie Strg+F

Layouts für Rückgabe- und Zahlungsexportdateien - aktualisiert

Demonstrationen

Lokale Regierung