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Verkäufer Use Tax

  • Verkäufer Use Tax

Die "Sellers Use Tax" wird auf den Einzelhandelsverkauf von Sachgütern erhoben, die in Alabama von Unternehmen verkauft werden, die außerhalb Alabamas ansässig sind und die kein Inventar in Alabama haben, aber Einzelhandelsverkäufe in Alabama über Verkaufsbüros, Vertreter oder durch irgendeinen bedeutenden wiederkehrenden Kontakt oder "Nexus" mit Alabama tätigen.

Örtliche Verkäufernutzungssteuer

Die örtliche Verkaufssteuer ist monatlich fällig, wobei die Erklärungen und Überweisungen bis zum 20. des Monats für die Verkäufe des Vormonats eingereicht werden müssen. Gemäß Abschnitt 40-23-7, Code of Alabama 1975, können Sie jedoch eine vierteljährliche Einreichung beantragen, wenn Sie für das vorangegangene Kalenderjahr eine Steuerschuld von weniger als $2.400,00 haben.

Sie können eine halbjährliche Einreichung beantragen, wenn Sie für das vorangegangene Kalenderjahr eine Steuerschuld von weniger als 1.200 $ haben. Sie können auch eine halbjährliche Einreichung beantragen, wenn Sie während des vorangegangenen Kalenderjahres an nicht mehr als zwei aufeinanderfolgenden Zeiträumen von dreißig Tagen Verkäufe tätigen. Sie können eine jährliche Einreichung beantragen, wenn die Steuerschuld für das gesamte vorangegangene Kalenderjahr weniger als 600,00 $ beträgt.

Sie können auch eine jährliche Anmeldung beantragen, wenn Sie während des vorangegangenen Kalenderjahres an nicht mehr als einem Zeitraum von dreißig aufeinanderfolgenden Tagen Verkäufe tätigen. Eine Änderung des Anmeldestatus kann nur jedes Jahr vor dem20. Februar beantragt werden, um eine vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Anmeldung für das betreffende Kalenderjahr vorzunehmen.

Bei rechtzeitiger Einreichung werden keine Rabatte gewährt. Hinweis: Bei Zahlung per EFT müssen die EFT-Zahlungsdaten bis 16.00 Uhr (Central Standard Time) am oder vor dem Fälligkeitsdatum übermittelt werden, damit die Zahlung als fristgerecht gilt. 

Was ist das "Simplified Sellers Use Tax Program"?

Das Gesetz 2015-448 mit dem Titel "Simplified Seller Use Tax Remittance Act" ermöglicht es berechtigten Verkäufern, an einem Programm zur Erhebung, Meldung und Überweisung einer pauschalen achtprozentigen (8%) Verkäufernutzungssteuer auf alle Verkäufe in Alabama teilzunehmen. Ein berechtigter Verkäufer ist ein Verkäufer, der Sachanlagen oder Dienstleistungen in den Bundesstaat Alabama von einem Lager oder Standort außerhalb des Bundesstaates aus verkauft, aber keine physische Präsenz im Bundesstaat Alabama hat und der nicht anderweitig durch die Abschnitte 41-4-116 oder 40-23-190, Code of Alabama 1975, verpflichtet ist, Steuern auf Verkäufe in den Bundesstaat zu erheben. Erfahren Sie mehr über dieses Programm.