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Verfahren für Steuererleichterungen

  • Verfahren für Steuererleichterungen

Um eine Ermäßigung der Verkaufs- und Nutzungssteuer, der Grundsteuer und/oder der Hypotheken- und Eintragungssteuer gemäß Kapitel 9B und/oder Kapitel 9G von Titel 40, Code of Alabama 1975 zu erhalten, müssen laut Gesetz bestimmte Maßnahmen vom privaten Nutzer, der Bewilligungsbehörde, dem Finanzministerium, den lokalen Steuerbehörden und/oder dem Gouverneur ergriffen werden.

Privater Benutzer

  • Der private Nutzer muss den Standort für die Erschließung festlegen. Die Wahl des Standorts ist Voraussetzung für die Gewährung eines Preisnachlasses, da die Quelle des Preisnachlasses von der Lage des Standorts abhängt. (z. B. im Zuständigkeitsbereich eines bestimmten Bezirks, einer Stadt oder einer öffentlichen Industriebehörde).
  • Der private Nutzer muss bei der zuständigen Behörde (d. h. Bezirksregierung, Stadtverwaltung, öffentliche Industriebehörde und/oder Gouverneur) einen Antrag auf Ermäßigung der staatlichen und nicht bildungsbezogenen Verkaufs- und Nutzungssteuern sowie der nicht bildungsbezogenen Grundsteuern auf Industriegelände stellen.
  • Der private Nutzer sollte einen ausgefüllten "Antrag auf Steuerermäßigung bei der Bewilligungsbehörde" (Formular CO:CAA) oder einen "Antrag auf Steuerermäßigung bei der Bewilligungsbehörde für ein Reinvestitionsprojekt" (Formular CO:CAAG) bei der zuständigen Regierungsbehörde einreichen. Der Antrag sollte eine vollständige und detaillierte Auflistung der Immobilien und des persönlichen Eigentums enthalten, für die eine Steuerermäßigung beantragt wird. Der private Nutzer muss außerdem Unterlagen einreichen, aus denen hervorgeht, dass er für das E-Verify-Programm angemeldet ist.
  • Nach Gewährung der Steuerermäßigung muss der private Nutzer innerhalb von 90 Tagen nach Gewährung der Steuerermäßigung eine Kopie der ausgefertigten Ermäßigungsvereinbarung, des beglaubigten Beschlusses der öffentlichen Körperschaft, des Antrags an die lokale Bewilligungsbehörde (Formular CO:CAA oder Formular CO:CAAG), des Antrags auf Bescheinigung der Steuerbefreiung (Formular ST:EX-A2) und der E-Verify-Dokumentation an das Finanzministerium senden. Wird einer Gemeinde oder einer kommunalen Behörde für industrielle Entwicklung ein Steuererlass nach Kapitel 9B für Umsatz- und Nutzungssteuern und/oder Grundsteuern für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren gewährt, muss eine Kopie des Beschlusses entweder per Einschreiben oder durch persönliche Übergabe an die Bezirkskommission geschickt werden. Ein Nachweis über die Zustellung der eidesstattlichen Erklärung oder der Zustellung im Falle der physischen Zustellung oder eine Kopie des Einschreibebelegs im Falle der Versendung per Einschreiben ist ebenfalls an das Finanzministerium zu senden. Darüber hinaus sollte jeder Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer, der Eigentum erwirbt, das in das Projekt einbezogen werden soll, ebenfalls einen Antrag auf eine Freistellungsbescheinigung einreichen, zusammen mit einem Schreiben des privaten Nutzers, in dem dieser bestätigt, dass er Käufe für das Projekt tätigen wird. Wenn der Antrag für einen Subunternehmer gestellt wird, kann das Schreiben, in dem bestätigt wird, dass er Käufe für das Projekt tätigen wird, vom privaten Nutzer oder dem Hauptunternehmer stammen.
  • Für die Zwecke der Grundsteuer muss der private Nutzer eine Kopie der Vereinbarung über die Steuerermäßigung an den Bezirksveranlagungsbeamten des Bezirks senden, in dem sich das Grundstück befindet. Ein gewährter Nachlass muss vom privaten Nutzer vor dem 31. Dezember des Jahres, in dem das Projekt in Betrieb genommen wird, beim Bezirksveranlagungsbeamten beantragt werden.

Lenkungsorgan

Leitende Stelle für Kapitel 9B Umsatzsteuererleichterungen und Grundsteuererleichterungen, die für bis zu 10 Jahre gewährt werden

Vorbehaltlich geografischer oder gerichtlicher Beschränkungen kann ein lokales Regierungsgremium nach Kapitel 9B bis zu zehn Jahre lang alle nicht bildungsbezogenen Grundsteuern, staatliche und nicht bildungsbezogene Verkaufs- und Nutzungssteuern auf Bezirks- und Stadtebene und/oder Hypotheken- und Eintragungssteuern, die in Bezug auf privat genutztes gewerbliches Eigentum erlassen werden können, erlassen.

  • Ein Bezirk kann Ermäßigungen (für bestimmte Staats-, Bezirks- und Gemeindesteuern) für Grundstücke gewähren, die sich innerhalb des Bezirks, aber nicht innerhalb der Stadtgrenzen oder der Polizeigerichtsbarkeit befinden, es sei denn, der Bezirk wird von der Gemeindeverwaltung ermächtigt.
  • Eine Stadt kann für Grundstücke, die sich innerhalb der Stadtgrenzen und der Polizeigerichtsbarkeit befinden, Steuererleichterungen (für bestimmte staatliche, regionale und städtische Steuern) gewähren. Wenn eine Stadtverwaltung Steuern des Bezirks ermäßigt, muss sie den Bezirk davon in Kenntnis setzen, indem sie eine Kopie des Ermäßigungsbeschlusses per Einschreiben an die Bezirkskommission schickt.
  • Eine öffentliche Industriebehörde kann für Grundstücke, die sich im Zuständigkeitsbereich der Behörde befinden, Steuererleichterungen (für bestimmte staatliche, regionale und städtische Steuern) gewähren. Wenn eine kommunale Behörde Steuern des Bezirks ermäßigt, muss die kommunale Behörde den Bezirk benachrichtigen, indem sie eine Kopie des Ermäßigungsbeschlusses per Einschreiben an die Bezirkskommission schickt.

Leitendes Organ für Grundsteuerermäßigungen nach Kapitel 9B, die für mehr als 10 Jahre gewährt werden

Vorbehaltlich geografischer oder gerichtlicher Beschränkungen können Städte, Bezirke und der Gouverneur von Alabama für einen Zeitraum von mehr als 10 Jahren (mit Ausnahme von Datenverarbeitungszentren), jedoch nicht länger als 20 Jahre, Ermäßigungen nach Kapitel 9B für alle nicht bildungsbezogenen Grundsteuern gewähren:

    • Ein Bezirk kann Grundsteuererleichterungen von mehr als 10 Jahren für privat genutzte Gewerbeimmobilien im Bezirk gewähren, jedoch nur für die nicht schulischen Grundsteuern des Bezirks.
    • Eine Stadt kann Grundsteuererleichterungen von mehr als 10 Jahren für privat genutztes gewerbliches Eigentum innerhalb der Stadtgrenzen gewähren, jedoch nur in Bezug auf die nicht schulischen Grundsteuern der Stadt.
    • Der Gouverneur kann Grundsteuererleichterungen von mehr als 10 Jahren für privat genutzte Gewerbeimmobilien im Bundesstaat gewähren, jedoch nur für die staatlichen Grundsteuern, die nicht für Bildungszwecke erhoben werden.
    • Die Leitungsorgane eines Landkreises und einer Stadt können eine oder mehrere öffentliche Industriebehörden gesondert ermächtigen, durch Beschluss eine solche Zustimmung in ihrem Namen zu erteilen

Lenkungsorgan für Kapitel 9G Umsatzsteuererleichterungen

Vorbehaltlich geografischer oder gerichtlicher Beschränkungen kann ein lokales Regierungsgremium nach Kapitel 9G Ermäßigungen für alle staatlichen und nicht-schulischen Umsatz- und Nutzungssteuern gewähren, die in Bezug auf das privat genutzte gewerbliche Eigentum ermäßigt werden dürfen:

      • Ein Landkreis kann für Grundstücke, die sich innerhalb des Landkreises, aber nicht innerhalb der Stadtgrenzen oder der Polizeigewalt befinden, Ermäßigungen bei der Verkaufs- und Nutzungssteuer (für bestimmte staatliche, landesweite und städtische Steuern) gewähren, es sei denn, der Landkreis wird von der Gemeindeverwaltung ermächtigt.
      • Eine Stadt kann für Grundstücke, die sich innerhalb der Stadtgrenzen und der Polizeigewalt befinden, einen Erlass der Verkaufs- und Nutzungssteuer (für bestimmte staatliche, regionale und städtische Steuern) gewähren. Wenn eine Stadtverwaltung Steuern des Bezirks ermäßigt, muss die Stadt den Bezirk benachrichtigen, indem sie eine Kopie des Ermäßigungsbeschlusses per Einschreiben an die Bezirkskommission schickt.
      • Eine öffentliche Industriebehörde kann Verkaufs- und Nutzungssteuererleichterungen (für bestimmte Staats-, Bezirks- und Stadtsteuern) für Immobilien im Zuständigkeitsbereich der Behörde gewähren. Wenn eine kommunale Behörde Steuern des Bezirks ermäßigt, muss die kommunale Behörde den Bezirk benachrichtigen, indem sie eine Kopie des Ermäßigungsbeschlusses per Einschreiben an die Bezirkskommission schickt.

Leitendes Organ für Grundsteuerermäßigungen nach Kapitel 9G

Vorbehaltlich geografischer oder gerichtlicher Beschränkungen können Städte, Bezirke und der Gouverneur von Alabama nach Kapitel 9G für einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren Ermäßigungen für alle nicht bildungsbezogenen Grundsteuern gewähren:

      • Der Bezirk kann Grundsteuererleichterungen für privat genutzte Gewerbeimmobilien im Bezirk gewähren, jedoch nur in Bezug auf die nicht schulischen Grundsteuern des Bezirks.
      • Eine Stadt kann Grundsteuererleichterungen für privat genutztes gewerbliches Eigentum innerhalb der Stadtgrenzen gewähren, jedoch nur in Bezug auf die nicht schulischen Grundsteuern der Stadt.
      • Der Gouverneur kann Grundsteuererleichterungen für privat genutztes gewerbliches Eigentum im Bundesstaat gewähren, jedoch nur in Bezug auf die staatlichen Grundsteuern, die nicht für Bildungszwecke erhoben werden.
      • Die Stadt, ein Landkreis und eine Gemeinde können eine oder mehrere öffentliche Industriebehörden gesondert ermächtigen, durch Beschluss eine solche Zustimmung in ihrem Namen zu erteilen

Das leitende Organ (Bezirksregierung, Stadtregierung und/oder öffentliche Industriebehörde) muss einen Beschluss fassen, mit dem die Ermäßigungen für die entsprechenden Steuern gewährt werden. Die Ermäßigungen müssen in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Verwaltungsorgan (Bezirksregierung, Stadtverwaltung, öffentliche Industriebehörde und/oder Gouverneur) und dem privaten Nutzer verankert werden. In der Ermäßigungsvereinbarung sollte Folgendes festgelegt werden:

      • Geschätzter Betrag der ermäßigten Steuer für jede Steuerart
      • Der maximale Freistellungszeitraum für jede Ermäßigung
      • Gutgläubige Prognosen des privaten Nutzers über den zu investierenden Betrag, die Anzahl der zu beschäftigenden Personen und die Lohnsumme (zu Beginn und in den darauf folgenden drei Jahren)
      • 2012 North American Industrial Classification System (NAICS), wie es dem privaten Nutzer vom Arbeitsministerium zur Verfügung gestellt wird, oder eine bestimmte qualifizierte Geschäftstätigkeit, die gesetzlich zulässig ist
      • If the project is for an addition to an existing industrial development property (Chapter 9B), the agreement should contain information to document that the addition is at least the lessor of 30% of the original cost of the industrial development property or $2,000,000<./li>
      • Handelt es sich bei dem Projekt um ein Reinvestitionsprojekt (Kapitel 9G) für ein bestehendes Industriegrundstück, sollte die Vereinbarung Informationen enthalten, die belegen, dass der Zuwachs mindestens 2.000.000 $ beträgt.

Die Steuerermäßigung gilt für alle in das Projekt einbezogenen Immobilien und persönlichen Gegenstände. Für die Zwecke der Verkaufs- und Nutzungssteuer werden jedoch nur die Käufe berücksichtigt, die nach der Gewährung des Nachlasses getätigt werden.

      • Bei der Umsatz- und Nutzungssteuer tritt der Nachlass am Tag der Gewährung des Nachlasses in Kraft und gilt bis zur Inbetriebnahme des gesamten Projekts (mit Ausnahme von Datenverarbeitungszentren).
      • Bei der Grundsteuer beginnt der Abschlag, wenn Anleihen ausgegeben werden, mit dem Datum, an dem die Anleihen ausgegeben werden, um die Kosten des privat genutzten Grundstücks zu finanzieren; andernfalls beginnt der Abschlag an dem Datum, an dem das Projekt in Betrieb genommen wird, oder an dem Datum, das in der Abschlagsvereinbarung festgelegt ist. Ein Abschlag für nicht-schulische Grundsteuern darf 20 Jahre ab dem Datum des Beginns des Abschlagszeitraums nicht überschreiten (mit Ausnahme von Datenverarbeitungszentren).

Finanzministerium und lokale Steuerbehörden

Sobald das Ministerium die ausgefertigte Vereinbarung über die Steuerbefreiung, den beglaubigten Beschluss, den Antrag auf Steuerbefreiung bei der Bewilligungsbehörde, den Antrag auf eine Bescheinigung über die Befreiung von der Verkaufs- und Nutzungssteuer, die Unterlagen, die belegen, dass der private Nutzer bei E-Verify registriert ist, und den Nachweis über die Lieferung an die Bezirkskommission (falls erforderlich) erhalten hat, stellt das Ministerium dem privaten Nutzer und allen qualifizierten Auftragnehmern oder Unterauftragnehmern eine Bescheinigung über die Steuerbefreiung aus.

Sobald die Freistellungsbescheinigung ausgestellt ist, wird sie für alle Käufe von Sachgütern verwendet, die in das Projekt integriert werden sollen, ohne dass Verkaufs- und Nutzungssteuern anfallen. Wenn die örtlichen Umsatz- und Gebrauchssteuern vom Finanzministerium verwaltet werden, muss der Inhaber der Bescheinigung den Anteil der örtlichen Umsatz- und Gebrauchssteuern, der für Bildungszwecke vorgesehen ist, sowie alle örtlichen Steuern, die für Käufe fällig sind, die nicht für die Steuerbefreiung in Frage kommen, aber mit der Freistellungsbescheinigung steuerfrei erworben wurden, separat abführen. Befindet sich der Standort in einer Gemeinde, die ihre eigenen lokalen Umsatz- und Gebrauchssteuern verwaltet, ist der Inhaber der Bescheinigung dafür verantwortlich, die Höhe der lokalen Ermäßigungen und der fälligen Steuern mit der lokalen Steuerbehörde abzustimmen. Sobald eine Steuerermäßigung gewährt wird, überwacht das Finanzministerium die Bewertung, den Ausgleich und die Veranlagung des ermäßigten Eigentums. Darüber hinaus wird das Finanzministerium die Grundstücke, für die Steuererleichterungen gewährt werden, überprüfen, auditieren und Inspektionen und Untersuchungen durchführen.

* Der Inhalt des Beschlusses und der Vereinbarung zur Steuerermäßigung nach Kapitel 9G hängt von der Bewilligungsbehörde ab. Bitte wenden Sie sich an das Commissioner's Office des Alabama Department of Revenue unter 334-242-1175, um den richtigen Beschluss und die richtige Vereinbarung zu ermitteln.

Kontakt Steuererleichterungen

 

Changlan Li
Wirtschaftsentwicklung und
Koordinator für Steueranreize
Büro des Kommissars
Finanzministerium von Alabama
P.O. Box 327001
Montgomery, AL 36132-7001
334-242-1184
changlan.li@revenue.alabama.gov

 

 

Preeti Gratz
Wirtschaftsentwicklung und
Koordinatorin für Steueranreize
Büro des Kommissars
Finanzministerium von Alabama
P.O. Box 327001
Montgomery, AL 36132-7001
334-353-1087
preeti.gratz@revenue.alabama.gov

 

Kelly Graham
Direktorin für wirtschaftliche Entwicklung
Büro des Kommissars
Finanzministerium von Alabama
P.O. Box 327001
Montgomery, AL 36132-7001
334-242-1188
kelly.graham@revenue.alabama.gov