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Verfahren für Abschläge nach Kapitel 9G

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Prozeduren für Alabama Reinvestment and Abatement Act Kapitel 9G Steuererleichterungen

Um eine Ermäßigung der Umsatz- und Nutzungssteuer, der Grundsteuer und/oder der Hypothekeneintragungssteuer gemäß Kapitel 9G von Titel 40 des Code of Alabama 1975 zu erhalten, müssen laut Gesetz bestimmte Maßnahmen vom privaten Nutzer, der Bewilligungsbehörde, dem Finanzministerium, den lokalen Steuerbehörden und dem Gouverneur ergriffen werden.

Siehe Formulare und Vorlagen für die Minderung

Privater Benutzer

Ein privater Nutzer ist eine natürliche Person, eine juristische Person oder ein gewinnorientiertes Unternehmen, das für Zwecke der Bundeseinkommenssteuer als Eigentümer eines privat genutzten Grundstücks behandelt wird oder behandelt werden soll.

  • Der private Nutzer muss die entsprechenden Ermäßigungen für Umsatz-, Nutzungs- und Grundsteuer beantragen, indem er einen ausgefüllten "Antrag an die Bewilligungsbehörde auf Steuererlass für ein Reinvestitionsprojekt" (Formular CO:CAAG) bei der zuständigen Behörde einreicht.
  • Nachdem die Ermäßigung gewährt wurde, ist der private Nutzer dafür verantwortlich, dem Finanzministerium von Alabama innerhalb von 90 Tagen nach Gewährung der Ermäßigung ein ausgefülltes Ermäßigungspaket vorzulegen. Das Paket muss Folgendes enthalten:
    • eine Kopie der ausgeführten Vereinbarung(en) über die Minderung,
    • eine Kopie des/der beglaubigten Beschlusses/Beschlüsse jeder zuständigen öffentlichen Einrichtung,
    • eine Kopie des Antrags an die örtliche Bewilligungsbehörde (Formblatt CO:CAAG) und die Liste der im Rahmen der Ermäßigung zu erwerbenden Immobilien,
    • den Antrag auf Freistellungsbescheinigung (Vordruck ST:EX-A2) und
    • Dokumentation Privatanwender ist beim E-Verify-Programm angemeldet.
  • Sobald das ausgefüllte Paket beim Finanzministerium eingegangen ist, stellt das Ministerium eine Freistellungsbescheinigung für die notwendigen Anschaffungen aus, die in das Projekt integriert werden sollen.
  • Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer, die Immobilien erwerben, die in das Projekt einbezogen werden sollen, müssen beim Finanzministerium einen Antrag auf eine Freistellungsbescheinigung (Formular ST:EX-A2) einreichen und ein Schreiben des privaten Nutzers vorlegen, in dem bestätigt wird, dass sie Käufe für das Projekt tätigen werden. Wenn der Antrag für einen Unterauftragnehmer gestellt wird, kann das Schreiben, in dem bestätigt wird, dass er Einkäufe für das Projekt tätigen wird, vom privaten Nutzer oder vom Hauptauftragnehmer stammen. Nach Eingang des Antrags und des Schreibens stellt das Finanzministerium dem qualifizierten Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer eine Freistellungsbescheinigung aus.
  • Über die Freistellungsbescheinigung: Sobald die Freistellungsbescheinigung ausgestellt ist, kann sie für alle Käufe von Sachgütern verwendet werden, die in das Projekt integriert werden sollen, ohne dass der Verkäufer Umsatz- und Nutzungssteuern zu entrichten hat. Der Inhaber der Bescheinigung muss im Zusammenhang mit dem Projekt keine Umsatzsteuererklärungen abgeben, es sei denn, die Bescheinigung wird für den steuerfreien Erwerb von Gegenständen verwendet, die nicht für die Steuerbefreiung in Frage kommen. Was die lokalen Steuern betrifft, so muss der Inhaber der Bescheinigung den Teil der lokalen Verkaufs- und Nutzungssteuern, der für Bildungszwecke vorgesehen ist, sowie alle lokalen Steuern, die für Käufe fällig sind, die nicht für die Steuerermäßigung in Frage kommen, aber unter Verwendung der Freistellungsbescheinigung steuerfrei erworben wurden, getrennt abführen. Die Freistellungsbescheinigung gilt ab dem Zeitpunkt der Gewährung des Steuererlasses und läuft am Tag der Fertigstellung des Projekts ab.
  • Für Grundsteuerzwecke sollte sich der private Nutzer an den örtlichen Bezirksveranlagungsbeamten in dem Bezirk wenden, in dem sich die Immobilie befindet, um die Ermäßigung der Grundsteuer für nicht-schulische Zwecke zu beantragen. Alle Immobilien und/oder persönlichen Gegenstände, für die eine Steuerermäßigung gewährt wurde, sollten zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember des Jahres, in dem das Projekt in Betrieb genommen wird, bei dem örtlichen Bezirksveranlagungsbeamten beantragt werden. Um sicherzustellen, dass ein förderungswürdiges Projekt die gebührende Gutschrift erhält, sollte dem örtlichen Bezirksveranlagungsbeamten eine Kopie aller ausgefertigten Steuerermäßigungsvereinbarungen sowie eine Auflistung aller ermäßigten Grundstücke (Immobilien und/oder Privatbesitz) vorgelegt werden. Werden diese Informationen nicht an den örtlichen Veranlagungsbeamten übermittelt, kann sich die Gutschrift der erlassenen Steuern verzögern.

 

Lenkungsorgan für Steuerermäßigung

Das Regierungspräsidium ist die gesetzlich vorgesehene Behörde, die Steuererleichterungen für privat genutzte Gewerbeimmobilien für qualifizierte Projekte gewähren kann und dabei geografischen oder gerichtlichen Beschränkungen unterworfen ist

Lenkungsorgan für Kapitel 9G Umsatzsteuererleichterungen

  • Ein Landkreis kann für Grundstücke, die sich innerhalb des Landkreises, aber nicht innerhalb der Stadtgrenzen oder der Polizeigewalt befinden, Ermäßigungen bei der Verkaufs- und Nutzungssteuer (für bestimmte staatliche, landesweite und städtische Steuern) gewähren, es sei denn, der Landkreis wird von der Gemeindeverwaltung ermächtigt.
  • Eine Stadt kann für Grundstücke, die sich innerhalb der Stadtgrenzen und der Polizeigewalt befinden, Ermäßigungen bei der Verkaufs- und Nutzungssteuer (für bestimmte staatliche, regionale und städtische Steuern) gewähren.
    • Wenn eine Stadtverwaltung die Steuern des Landkreises herabsetzt, muss die Stadt den Landkreis davon in Kenntnis setzen, indem sie eine Kopie des Herabsetzungsbeschlusses per Einschreiben an die Landkreiskommission schickt.
    • Wenn eine Stadt die Gerichtsbarkeit innehat, aber die entsprechenden Umsatz- und Gebrauchssteuern der Stadt nicht erhebt, muss die Stadt die Zustimmung des Verwaltungsorgans des Bezirks per Beschluss einholen, um die Umsatz- und Gebrauchssteuern des Bezirks zu erheben.
  • Eine öffentliche Industriebehörde kann Umsatz- und Nutzungssteuererleichterungen (für bestimmte Staats-, Bezirks- und Stadtsteuern) für Immobilien im Zuständigkeitsbereich der Behörde gewähren.
    • Wenn eine kommunale Behörde die Steuern des Landkreises herabsetzt, muss die kommunale Behörde den Landkreis davon in Kenntnis setzen, indem sie eine Kopie des Herabsetzungsbeschlusses per Einschreiben an die Landkreiskommission schickt.
    • Wenn eine kommunale Behörde die Gerichtsbarkeit innehat, aber die entsprechenden Umsatz- und Gebrauchssteuern der Stadt nicht erhebt, muss die kommunale Behörde die Zustimmung des Verwaltungsorgans des Bezirks per Beschluss einholen, um die Umsatz- und Gebrauchssteuern des Bezirks zu erheben.

Leitendes Organ für Grundsteuerermäßigungen nach Kapitel 9G

  • Der Bezirk kann für alle Steuerjahre 1-20 Grundsteuererleichterungen für im Bezirk gelegene Grundstücke gewähren, jedoch nur in Bezug auf die nicht-schulischen Grundsteuern des Bezirks.
  • Eine Stadt kann Grundsteuererleichterungen für alle Steuerjahre 1-20 in Bezug auf Grundstücke innerhalb der Stadtgrenzen gewähren, jedoch nur in Bezug auf die nicht schulischen Grundsteuern der Stadt.
  • Der Gouverneur kann für alle Steuerjahre 1-20 Steuererleichterungen für im Bundesstaat gelegene Immobilien gewähren, jedoch nur für die staatlichen Grundsteuern, die nicht für Bildungszwecke erhoben werden.
  • Die Stadt, ein Landkreis und eine Gemeinde können eine oder mehrere öffentliche Industriebehörden gesondert ermächtigen, durch Beschluss eine solche Zustimmung in ihrem Namen zu erteilen

Verantwortlichkeiten des Lenkungsorgans

  • Das Leitungsorgan (Bezirksregierung, Stadtverwaltung und/oder öffentliche Industriebehörde) muss einen Beschluss fassen, mit dem die Ermäßigungen für die betreffenden Steuern gewährt werden.
  • Die Ermäßigungen müssen in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen der zuständigen Behörde (Bezirksregierung, Stadtverwaltung, öffentliche Industriebehörde und/oder Gouverneur) und dem privaten Nutzer verankert werden. In der Vereinbarung sollte Folgendes festgelegt werden:
    • Geschätzter Betrag der ermäßigten Steuer für jede Steuerart
    • Der maximale Freistellungszeitraum für jede Ermäßigung
    • Gutgläubige Prognosen des privaten Nutzers über den zu investierenden Betrag, die Anzahl der zu beschäftigenden Personen und die Lohnsumme (zu Beginn und in den darauf folgenden drei Jahren)
    • NAICS-Code (North American Industrial Classification System) 2012, wie er dem privaten Nutzer vom Arbeitsministerium zur Verfügung gestellt wird, oder eine bestimmte qualifizierte Geschäftstätigkeit, die gesetzlich zulässig ist
    • Handelt es sich bei dem Projekt um ein Reinvestitionsprojekt (Kapitel 9G) für ein bestehendes Industriegrundstück, sollte die Vereinbarung Informationen enthalten, die belegen, dass der Zuwachs mindestens 2.000.000 $ beträgt.

Beschränkungen der Steuervergünstigungen

Ein Preisnachlass gilt für alle in das Projekt einbezogenen Immobilien und persönlichen Gegenstände. Es gelten jedoch bestimmte Einschränkungen:

  • Bei der Grundsteuer beginnt die Ermäßigung im Falle der Ausgabe von Anleihen zur Finanzierung der Kosten des privat genutzten Grundstücks an dem Tag, an dem die Anleihen ausgegeben werden; andernfalls beginnt die Ermäßigung an dem Tag, an dem das Projekt in Betrieb genommen wird, oder an dem in der Ermäßigungsvereinbarung festgelegten Datum.
    • Ein Erlass für nicht-schulische Grundsteuern darf nicht länger als 20 Jahre ab dem Datum des Beginns des Erlasszeitraums dauern (mit Ausnahme von Rechenzentren).
    • Sobald das Projekt in Betrieb genommen wurde, können keine weiteren (materiellen oder persönlichen) Güter für einen Preisnachlass in Frage kommen, es sei denn, es wird ein zusätzliches Projekt durchgeführt
  • Bei der Umsatz- und Gebrauchssteuer tritt der Nachlass ab dem Tag in Kraft, an dem er per Beschluss gewährt wird, und gilt bis zur Inbetriebnahme des gesamten Projekts (mit Ausnahme von Rechenzentren). Nur für Käufe, die nach der Gewährung des Nachlasses getätigt werden, wird der Steuernachlass gewährt.
  • Sobald die Freistellungsbescheinigung ausgestellt ist, kann sie für alle Käufe von Sachgütern verwendet werden, die in das Projekt integriert werden sollen, ohne dass Verkaufs- und Nutzungssteuern anfallen. Sollten die mit der Freistellungsbescheinigung getätigten Käufe die Voraussetzungen nicht erfüllen, muss die staatliche Verkaufssteuer abgeführt werden.
  • Wenn die lokalen Verkaufs- und Nutzungssteuern vom Finanzministerium verwaltet werden, muss der Zertifikatsinhaber den Teil der lokalen Verkaufs- und Nutzungssteuern, der für Bildungszwecke vorgesehen ist, sowie alle lokalen Steuern, die für Käufe fällig sind, die nicht für die Ermäßigung in Frage kommen, aber mit dem Befreiungszertifikat steuerfrei erworben wurden, separat abführen. Befindet sich der Standort in einer Gemeinde, die ihre eigenen lokalen Umsatz- und Gebrauchssteuern verwaltet, ist der Inhaber der Bescheinigung dafür verantwortlich, die Höhe der lokalen Ermäßigungen und fälligen Steuern mit der lokalen Steuerbehörde abzustimmen.
  • Sobald eine Ermäßigung gewährt wird, überwacht das Finanzministerium die Bewertung, den Ausgleich und die Veranlagung der ermäßigten Immobilie.
  • Das Ministerium überprüft, auditiert und führt Inspektionen und Untersuchungen von Immobilien durch, für die Nachlässe gewährt werden.

 

Kontaktieren Sie uns:

 

Tawanna Klein
Wirtschaftsentwicklung und
Koordinator für Steueranreize
Büro des Kommissars
Finanzministerium von Alabama
P.O. Box 327001
Montgomery, AL 36132-7001
334-242-1184
tawanna.small@revenue.alabama.gov

 

 

Preeti Gratz
Wirtschaftsentwicklung und
Koordinatorin für Steueranreize
Büro des Kommissars
Finanzministerium von Alabama
P.O. Box 327001
Montgomery, AL 36132-7001
334-353-1087
preeti.gratz@revenue.alabama.gov

 

Kelly Graham
Direktorin für wirtschaftliche Entwicklung
Büro des Kommissars
Finanzministerium von Alabama
P.O. Box 327001
Montgomery, AL 36132-7001
334-242-1188
kelly.graham@revenue.alabama.gov