Die Abteilung für Grundsteuer ist für die Beratung und Unterstützung der Steuerbeamten der Bezirke in Bezug auf die Richtlinien, Verfahren und Gesetze des Bundesstaates Alabama für die Bewertung und Registrierung von Fertighäusern zuständig. Außerdem unterstützen wir die Steuerzahler und die Öffentlichkeit in Bezug auf die Richtlinien, Verfahren und Gesetze, die sich auf Fertighäuser beziehen.
Alle Fertighäuser, die sich auf einem Grundstück befinden, das dem Eigentümer gehört, und die nicht für gewerbliche Zwecke vermietet oder verpachtet werden, unterliegen der Veranlagung für Zwecke der Ad-Valorem-Steuer, und das Fertighaus wird als Verbesserung des Grundstücks betrachtet.
Das Gesetz über Fertighäuser ist in Abschnitt 40-12-255, Code of Alabama 1975, zu finden.
Detailliertere Normen und Anforderungen finden Sie in den Verwaltungsvorschriften.
Anmeldung
Jede Person, Firma oder Körperschaft, die in diesem Staat ein Fertighaus besitzt, unterhält oder aufbewahrt, das sich auf einem Grundstück befindet, das nicht dem Eigentümer des Fertighauses gehört, oder Fertighäuser, die sich auf einem Grundstück befinden, das dem Eigentümer des Fertighauses gehört, und solche Fertighäuser für gewerbliche Zwecke vermietet oder verpachtet werden, unterliegen der Registrierungspflicht.
Die Anmeldung von Fertighäusern ist bis zum 1. Oktober fällig und nach dem 30. November rückständig. Eigentümer von Fertighäusern haben 30 Tage nach dem Kauf eines Fertighauses oder 30 Tage nach dem Einzug in den Staat Zeit, ihr Fertighaus zu registrieren.
Anmeldegebühren für Wohngebäude
- Einseitig breit: $24
- Doppelt breit: $48
Gewerbliche Anmeldegebühren
- Einfach breit: $48
- Doppelt breit: $96
Der Eigentümer des Fertighauses muss die Registrierungsplakette unverzüglich an dem Fertighaus anbringen. Danach ist das Schild jederzeit in Augenhöhe an der Außenseite des Fertighauses anzubringen, für das das Schild ausgestellt wurde. Das Schild muss einen Fuß von der rechten Ecke auf der der Straße zugewandten Seite angebracht werden, damit es von der Straße aus gut sichtbar ist.
Ausnahmeregelungen
Alle Eigenheimbesitzer, die über 65 Jahre alt sind, sind von der Zahlung der Registrierungsgebühr für ihr Eigenheim befreit, müssen aber die Ausstellungsgebühr von 5 $ entrichten.