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Grundbesitz

  • Grundbesitz

Die Abteilung für Immobilien erleichtert die Umsetzung von Verfahren, Plänen und Programmen, die für das landesweite Programm zum Ausgleich von Immobilienwerten wichtig sind. Die Abteilung unterstützt das Alabama Appraisal Manual, indem sie die darin enthaltenen Informationen veröffentlicht und pflegt, Hilfestellung leistet, wenn keine ausreichenden Daten für die Schätzung des Marktwerts einzelner Grundstücke zur Verfügung stehen, und dem Personal des Bundesstaates und der Bezirke Schulungen zum Appraisal Manual anbietet.

Diese Abteilung ist für die jährliche Studie über das Verkaufsverhältnis verantwortlich und führt spezielle Analysen von Immobilienverkäufen, Kosten und Einkommensdaten durch. Jedes Jahr erstellt jeder Bezirk eine Studie zum Verkaufsverhältnis, um die Angleichung der Immobilienbewertung zu messen, das Niveau und die Einheitlichkeit der Bewertungen zu bewerten, die Notwendigkeit einer Neubewertung zu bestimmen, die Prioritäten für die Neubewertung ausgewählter Gruppen von Immobilien festzulegen und potenzielle Probleme mit den Bewertungsverfahren zu ermitteln.

Die Abteilung Immobilien unterhält eine landesweite Immobiliendatenbank, die u. a. Verkaufs- und Marktdaten, Baukostendaten sowie Einkommens- und Kostendaten für ertragbringende Immobilien enthält. Sie beschafft auch regionale und lokale Informationen, um lokale Quellen zu ergänzen, wenn die lokalen Informationen nicht ausreichen oder die Immobilien von regionalen oder nationalen Trends betroffen sind. Es müssen mehrere lokale, regionale und nationale Quellen genutzt werden, um einen ausgewogenen und unvoreingenommenen Fluss von Kosten-, Verkaufs- und Einkommensdaten zu gewährleisten. Die Immobilienanalysten unterstützen die Bezirke bei der allgemeinen Datenanalyse und führen bei Bedarf spezielle oder komplizierte Datenanalysen durch.

Diese Abteilung erstellt und pflegt auch Spezifikationen für Computersoftware für die Grundsteuerverwaltung und bietet den Bezirken Anleitung und Unterstützung bei der Anschaffung und Implementierung dieser Systeme.

Weitere Informationen finden Sie im Code of Alabama, Kapitel 40-2 und 40-7

Ausführlichere Normen und Anforderungen finden Sie in den Verwaltungsvorschriften.