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Persönliches Eigentum

  • Persönliches Eigentum

Persönliches Eigentum ist im Allgemeinen definiert als Eigentum, das nicht dauerhaft mit einer Immobilie verbunden oder Teil einer Immobilie ist. Alles, was keine Immobilie ist, gilt als persönliches Eigentum.

Der Steuerbeamte bestimmt, ob es sich um ein Grundstück oder ein persönliches Eigentum handelt, indem er die Art und Weise berücksichtigt, in der es mit dem Grundstück verbunden oder an ihm befestigt ist, sowie den Zweck, für den das Eigentum verwendet wird.

Alabama ist ein Belegenheitsstaat für die Besteuerung von persönlichem Eigentum; wenn sich also Eigentum am 1. Oktober (dem Datum des Pfandrechts) im Staat befindet, ist das Eigentum steuerpflichtig, es sei denn, es ist ausdrücklich davon ausgenommen. In Alabama gibt es verfassungsmäßige und gesetzliche Steuerbefreiungen. Wenn Sie Fragen zur Besteuerung von persönlichem Eigentum haben, rufen Sie bitte 334-242-1525 an.

Ausführlichere Normen und Anforderungen finden Sie in den Verwaltungsvorschriften.

Wertbestimmung

Die Grundsteuerabteilung des Finanzministeriums von Alabama (ALDOR) hat im Alabama Personal Property Appraisal Manual Verfahren zur Ermittlung des Marktwerts und des Schätzwerts von persönlichem Eigentum festgelegt. Alle Bezirke in Alabama verwenden dieses Handbuch, um Einheitlichkeit zu erreichen. Die Art des Unternehmens, die Art der Ausrüstung, das Anschaffungsjahr und das Anschaffungsdatum werden bei der Bewertung von persönlichem Eigentum berücksichtigt. Computerausrüstung beispielsweise schreibt sich schneller ab als Büromöbel.

Meldung von Privateigentum

Jede Einzelperson, Firma oder Gesellschaft, die am 1. Oktober eines jeden Jahres persönliches Eigentum in Alabama besitzt, ist verpflichtet, dieses Eigentum zu melden. Jede Einzelperson, Firma oder Körperschaft, die in Alabama stationierte Flugzeuge besitzt, unabhängig von deren Nutzung, und jede Einzelperson oder Körperschaft, die ein permanentes Anhängerschild für einen Traktoranhänger, LKW-Anhänger oder Sattelanhänger erwirbt, muss diese als persönliches Eigentum melden.

Eine vollständige Auflistung aller persönlichen Gegenstände, die sich am 1. Oktober im Besitz des Steuerpflichtigen befinden, muss dem örtlichen Veranlagungsbeamten vorgelegt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich sich die Gegenstände befinden. Diese Liste muss zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember eines jeden Jahres eingereicht werden, um Strafen zu vermeiden. Die Liste muss eine Beschreibung des Eigentums sowie das Anschaffungsdatum und die Kosten enthalten.

Elektronische Einreichung der Grundsteuer für Unternehmen (My Alabama Taxes)

My Alabama Taxes steht in vielen Bezirken für die Online-Einreichung von Steuererklärungen für Gewerbeimmobilien zur Verfügung. Alle Steuerbezirke* in Alabama sind verpflichtet, elektronisch eingereichte Steuererklärungen für Betriebsgrundstücke zu akzeptieren.

*Einige Bezirke in Alabama haben ihre eigenen Online-Anmeldesysteme.

Kategorien des persönlichen Eigentums

  • Immaterielles persönliches Eigentum umfasst die Darstellung der Rechte eines Eigentümers an Eigentum wie Aktien, Renten, Patente, Marktzertifikate usw. Immaterielles persönliches Eigentum von Unternehmen ist nach den Grundsteuergesetzen dieses Staates nicht steuerpflichtig.
  • Materielles persönliches Eigentum umfasst materielle Gegenstände wie Maschinen und Ausrüstungen, Werkzeuge, Möbel und Einrichtungsgegenstände sowie andere Gegenstände, die im Rahmen einer geschäftlichen Tätigkeit verwendet werden. Materielles persönliches Eigentum ist für Unternehmen im Rahmen der Grundsteuer in Alabama steuerpflichtig. Flugzeug- und Avionikausrüstungen sind in Alabama als persönliches Eigentum steuerpflichtig, ebenso wie Zusatzausrüstungen für Kraftfahrzeuge. Die von ALDOR im Alabama Add-On Guide veröffentlichten Werte stellen nur den Wert des Fahrerhauses und des Fahrgestells eines Kraftfahrzeugs dar und beinhalten keine Ausrüstungen oder Karosserien, die nach dem Verlassen des Fahrzeugs vom Hersteller hinzugefügt werden. Die Zusatzausrüstungen oder Karosserien sind Komponenten, die dem Fahrzeug einen zusätzlichen Wert verleihen, und werden als persönliches Betriebsvermögen besteuert.

Materielles persönliches Eigentum

Persönliches Eigentum gilt als Eigentum der Klasse II und wird mit 20 Prozent des Marktwerts besteuert. Der Marktwert multipliziert mit 20 Prozent ergibt den Schätzwert, der dann mit den entsprechenden Steuersätzen der Gerichtsbarkeit multipliziert wird, um den fälligen Steuerbetrag zu ermitteln. Alabama veröffentlicht ein Handbuch für die Bewertung von Privateigentum, das als Nachschlagewerk für Alabamas Personal für die Bewertung und Schätzung dient, damit grundlegende Methoden und Verfahren befolgt werden können und die Gleichheit bei der landesweiten Bewertung von Eigentum gewährleistet werden kann.

Ressourcen